Arbeitskleidung im Lebensmittelhandel darf auch dunkel sein
Berlin (dpa/tmn) · Bäcker und Köche tragen traditionell helle Jacken und Hosen, um Verunreinigungen besser erkennen zu können. Das muss aber nicht so sein, hat jetzt ein Gericht entschieden.
Im Lebensmittelhandel ist Sauberkeit Pflicht. Das gilt auch für die Kleidung der Beschäftigten. Welche Farbe das Outfit hat, ist dabei aber unerheblich. Denn auch wenn das Tragen heller Arbeitsbekleidung in einem Lebensmittelunternehmen vorteilhaft erscheine, sei dunkle Bekleidung unter Hygienegesichtspunkten nicht per se unangemessen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 14 K 342.11), wie die „Neue juristische Wochenschrift“ berichtet.
In dem verhandelten Fall hatte ein Bezirksamt in Berlin der Betreiberin einer Konditorei dunkle Bekleidung für die Beschäftigten verboten. Die Begründung: Arbeitsbekleidung müsse hell sein, damit man Verunreinigungen auf ihr schnell erkennen könne. Der Hinweis der betroffenen Konditoreibetreiberin, dass die in ihrer Backstube typischerweise auftretenden Flecken von Mehl, Puderzucker und hellen Cremes gerade auf dunkler Kleidung doch viel besser zu erkennen seien als auf heller, überzeugte die Behörde nicht. Das Gericht hingegen schon.