Gesundheit Viele Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge – Das müssen Sie jetzt wissen
Trier · Die Zusatzbeiträge vieler gesetzlicher Krankenkassen steigen 2023 an. Welche Kassen bereits Beitragserhöhungen angekündigt haben und warum Versicherte in diesem Fall nicht mit Post von der Kasse rechnen können.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für gesetzlich Krankenversicherte für 2023 ist vor wenigen Wochen vom Bundesgesundheitsministerium von 1,3 auf 1,6 Prozentpunkte erhöht worden. Jedoch ist dieser Satz für die Kassen nicht verbindlich. Der individuelle Zusatzbeitragssatz, der zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent hinzukommt, hängt vielmehr von der finanziellen Situation der jeweiligen Kasse ab.
AOK und DAK erhöhen Zusatzbeiträge
Auch einige Krankenkassen mit Mitgliedern in Rheinland-Pfalz haben bereits die Erhöhung der Zusatzbeiträge angekündigt. So steigt etwa der Beitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland von 1,3 Prozent auf 1,8 Prozent. Bei der IKK Südwest werden die Beiträge von 1,5 Prozent auf 1,65 Prozent angehoben. Die DAK teilt auf ihrer Webseite mit: „Der Zusatzbeitrag wird ab dem 1. Januar 2023 1,7 Prozent betragen und liegt damit über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Kassen von 1,6 Prozent.“ Für einen Krankenkassenvergleich der Stiftung Warentest haben insgesamt 68 Krankenkassen ihre neuen Werte für 2023 benannt. Danach werden 51 Kassen teurer und zwei günstiger.
Bei Techniker und Barmer bleibt es beim alten Zusatzbeitrag
Bei mehreren Kassen bleiben die Beiträge stabil. Die Techniker Krankenkasse etwa will ihren Beitrag bei 1,2 Prozent belassen. Auch bei der Barmer soll der Zusatzbeitrag stabil bei 1,5 Prozent bleiben. 20 der 97 gesetzlichen Krankenkassen wollten ihren Zusatzbeitrag 2023 konstant halten, berichtet das Verbraucherportal Check24.
Auch die Beiträge für Privatversicherte steigen. Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung schreibt, erhöhen sich die Beiträge der Krankversicherung um durchschnittlich 3,7 Prozent.
Beitragsbemessungsgrenze wird erhöht
Ab 1. Januar werden auch die Bemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung nach oben angepasst. Darauf weist die Stiftung Gesundheitswissen hin. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die maßgebende Rechengröße für die Sozialversicherung. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. 2023 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro). Wer mehr als diesen Betrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung der Krankenkasse
Die gute Nachricht für alle Versicherten, deren Beiträge sich erhöhen: Es gibt ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Krankenkasse ihren Beitrag erhöht. Wird etwa der Beitrag zum Januar erhöht, besteht dieses Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar. „Selbst ohne Sonderkündigungsrecht können Verbraucher*innen ihre Krankenkasse nach einer Laufzeit von zwölf Monaten jederzeit wechseln“, sagt Dr. Daniel Güssow, Managing Director gesetzliche Krankenkassen bei Check24. Der Wechsel kann online beantragt werden. Die neue Versicherung übernimmt die Abmeldung bei der bisherigen Versicherung. Preisvergleiche finden sich bei Verbraucherportalen wie dem der Stiftung Warentest (test.de) oder von Check24.de.
Nicht jeder Versicherte erhält bei Beitragserhöhung auch Post
Wichtig für Versicherte: Bis Ende Juni 2023 ist die postalische Informationspflicht der Kassen über Beitragserhöhungen ausgesetzt. Das bedeutet, dass nicht unbedingt ein Brief von der Kasse eingeht, wenn der Beitrag jetzt erhöht wird. Die Kasse kann das auch nur auf der Webseite oder in einer Mitgliederzeitschrift ankündigen. Jeder Versicherte muss sich daher selbst über Erhöhungen und gegebenenfalls Kündigungsfristen bei seiner Kasse informieren.