Initiative aus der Unionsfraktion Mehr Macht für Merkel bei Corona?

Mehrere Unionsabgeordnete haben die Initiative für eine zügige Änderung der Aufgabenverteilung in der Pandemiebekämpfung ergriffen. Sie wollen, dass der Bund einheitliche Regelungen für ganz Deutschland vorgeben kann. Das würde auf mehr Macht für Merkel in der Coronapolitik hinauslaufen.

Angela Merkel bei einer Kabinettssitzung Ende März im Kanzleramt.

Angela Merkel bei einer Kabinettssitzung Ende März im Kanzleramt.

Foto: dpa/Hannibal Hanschke

Eine Gruppe von Abgeordneten um das CDU-Präsidiumsmitglied Norbert Röttgen hat eine Initiative für mehr Bundeskompetenz in der Corona-Politik gestartet. In dem unserer Redaktion vorliegenden internen Schreiben an Fraktionskollegen erinnern sie daran, dass Bundestag und Bundesrat mehrfach eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt hätten und dass entsprechend nationale Gesetze angepasst worden seien. Vor allem durch das Infektionsschutzgesetz stünden inzwischen „alle notwendigen Instrumente für angemessenes Handeln in der Pandemie“ bereit.

Die Entscheidung, von diesen Instrumenten Gebrauch zu machen, liege jedoch in der gegenwärtigen Fassung des Gesetzes bei den Ländern. Diese hätten in dem Format der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin ein Jahr lang ihr Handeln miteinander abgestimmt. „Zuletzt und andauernd ist aber eine Einigung auf gemeinsames Handeln nicht mehr möglich gewesen“, halten Röttgen, der Unions-Außenpolitiker Johann Wadephul und die Chefin der Frauengruppe, Yvonne Magwas in ihrer Mail fest.

Nach ihrer Auffassung ist dadurch die Schwäche des Infektionsschutzgesetzes deutlich geworden. Sie bestehe darin, dass „dieses Gesetz nur die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, mit denen die Ziele des Gesetzes erfüllt werden sollen, nicht aber die Bundesregierung“, erläutern die drei Politiker. Ihre Forderung: „Der Bundestag muss diese Lücke im Infektionsschutzgesetz zügig schließen.“ Es sei eine Frage der Verantwortung als Bundesgesetzgeber, dem Bund dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern, nämlich durch Rechtsverordnung die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten.

Sie weisen weiter darauf hin, dass der Bund die wesentlichen finanziellen Folgen trage und dass er auch aus diesem Grund „mindestens auch Regelungskompetenz für die eigentlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erhalten“ müsse. Abschließend appellieren die drei Abgeordneten: „Die Zeit drängt. Mit jedem Zuwarten werden die Schäden größer.“ Deshalb müssten die Koalitionsfraktionen baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.

Die drei Abgeordneten fordern weitere Kollegen auf, sich an ihrem Vorstoß zu beteiligen. Wie weit ihr Einfluss reicht, war zunächst nicht abzusehen. Für eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes wären in erster Linie Gesundheits-, Innnen- und Rechtspolitiker gefragt. Röttgen ist indes Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses, Wadephul ebenfalls Außenpolitiker und Magwas Mitglied im Bildungs- und im Kulturausschuss. Zudem haben sie nicht alle Kollegen angesprochen. Wichtige Akteure der Unionsfraktion auf dem Feld der Gesetzgebung berichteten, keine Mail erhalten zu haben.

Ihr Vorstoß scheint somit auch eine Reaktion auf den zögerlichen Umgang mit einer Gesetzesnovelle zu sein, die Bundeskanzlerin Angela Merkel vor knapp zwei Wochen im Gespräch mit Anne Will ins Gespräch gebracht hatte. Die Regierung bestätigte am Mittwoch, darüber im Gespräch zu sein. Zuvor hatte ein Regierungssprecher erklärt, es gehe um die Überlegung, ob und wie der Bund einheitliche Vorgaben machen solle, „falls das Vorgehen der Länder nicht ausreicht“. Ein konkreter Entwurf war den Fachpolitikern bislang jedoch nicht bekannt. Damit dürfte die Initiative vor allem den Druck auf den Fraktionsvorstand der Unionsfraktion erhöhen, der am Sonntag zu einer Klausursitzung zusammenkommt.

Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugunsten von mehr Bundeskompetenzen könnten zum Beispiel verbindliche Vorgaben getroffen werden, welche Einschränkungen Landkreise und Städte beim Erreichen bestimmter Inzidenzgrenzwerte vorzunehmen haben. Der Spielraum für die bisherige Praxis, wonach die Länder die gemeinsamen Vereinbarungen unterschiedlich interpretieren, wäre damit stark eingeschränkt.

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