Gesetze reichen nicht

Seit gestern freuen sich deutsche Neonazis über eine Gebrauchsanweisung zum juristisch einwandfreien Basteln rechter Parolen.

Seit gestern freuen sich deutsche Neonazis über eine Gebrauchsanweisung zum juristisch einwandfreien Basteln rechter Parolen. Der "Nazi-Slang" auf Internet-Seiten oder Demo-Transparenten darf künftig durchaus so authentisch klingen, dass Hitlers Propaganda-Chef seine Freude gehabt hätte. Lediglich identische Zitate aus dem "Dritten Reich", sozusagen verbale Orginal-Ware, sind tabu.Das Begriffspaar "Blut und Ehre" (damaliges Motto der Hitlerjugend) bleibt also im Zusammenhang mit Hochrufen auf die Waffen-SS verboten. Die kleine Modifikation in "Ruhm und Ehre” - die SS-Männer wiederum brüllten "Unsere Ehre heißt Treue" - verleiht dem braunen Schwachsinn jedoch das Gütesiegel der Legalität. Auch wenn es genauso ewig gestrig klingen mag und soll.

Was hat das zu bedeuten? Falsche Toleranz weltabgewandter Richter? Obacht! Dem Dritten Strafsenat des Bundesgerichtshofes sollte niemand latente Rechtslastigkeit vorwerfen. Der gleiche Senat hat vor einigen Monaten die rechte Propaganda-Band "Landser" knallhart als kriminelle Vereinigung gebrandmarkt. Die Richter haben in ihrem aktuellen Urteil lediglich streng nach Recht und Gesetz - und einem gut gemeinten, aber untauglichen Paragrafen - entschieden. Und sie haben der Gesellschaft vor Augen geführt, dass das Strafgesetzbuch nur bedingt als Mittel gegen Hohlköpfe und politische Irrläufer taugt. Ohne inhaltliche Auseinandersetzung und Zivilcourage ist den Adolf-Bewunderern von heute nicht beizukommen.

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