Gericht spricht Tatverdächtigen aus der Eifel frei

Im Zweifel für den Angeklagten: Richter Udo May sah kein Durchkommen im Wirrwarr aus Widersprüchen, die sich im Saal 124 des Amtsgerichts Bitburg gestern vor ihm auftaten. So endete der Prozess mit Freispruch für den 39-jährigen Angeklagten, dem vorgeworfen worden war, seine Ex-Geliebte vergewaltigt zu haben.

Bitburg. Es muss eine Hassliebe zwischen dem 39-Jährigen und seiner vier Jahre jüngeren Ex-Geliebten gewesen sein. "Sie war ihm hörig", sagt die ´Schwester des vermeintlichen Opfers. Sie hegt Zweifel an der angeblichen Vergewaltigung: "Ich glaube ihr nicht. Sie erzählt Märchen." Vor allem, da sie nach dem Vorfall immer wieder den Kontakt zu ihm gesucht habe. "Das war eine stressige Beziehung. Ständig hat sie provoziert und gesagt, sie sei schwanger von mir", erzählt der Maschinenbauer, der gestern auf der Anklagebank sitzt. Nichts als Ärger habe sie gemacht, berichtet die Mutter des Angeklagten über die ehemalige Geliebte ihres Sohnes. Sie soll ihn regelrecht verfolgt haben.

Angebliches Opfer und vermeintlicher Täter sind Nachbarn in einem Eifelort. Sie hatten eine Affäre, obwohl die Frau verheiratet ist. Der 48 Jahre alte Ehemann ahnt, dass seine Frau fremdgeht, ohne jedoch einzugreifen.

Als der Angeklagte die Liaison beendet, kippt die Dreiecksbeziehung. Aus Liebe wird Hass, so stellt der Angeklagte die Umstände dar, die seine Ex-Freundin dazu veranlasst haben soll, ihn wegen Vergewaltigung anzuzeigen. Am 9. April 2010 sei die 34-Jährige zu ihm gekommen und man sei im Bett gelandet - einvernehmlich. Obwohl er sich zwei Monate zuvor von dieser Frau getrennt hatte.

Tags darauf seien sie beide in einer Kneipe gewesen. Dort sei der wütende Ehemann der Frau aufgetaucht und habe für Ärger gesorgt, wobei die Brille des Angeklagten zu Bruch gegangen war. Gemeinsam seien sie dann im Auto vor der Wut des gehörnten Ehemanns geflüchtet.

Allerdings habe er die Frau vor ihrer Wohnung abgesetzt und die Nacht in der Wohnung seiner Mutter verbracht - ohne die Ex-Geliebte. "Ich war nicht zuhause, sondern allein im Haus meiner Mutter", sagt er, sichtlich nervös, aber konzentriert. Die Anzeige wegen Vergewaltigung gegen ihn sei ein Racheakt.

Ganz anders schildert das angebliche Opfer den Vorfall. Allerdings türmen sich im Laufe ihrer Aussage Widersprüche und Ungereimtheiten auf. Nach dem Streit mit ihrem Ehemann habe sie bei dem Angeklagten übernachtet, da ihr erzürnter Gatte sie nicht in die gemeinsame Wohnung gelassen habe.

Am Morgen nach der Nacht auf der Couch des Angeklagten hätten sie beide angefangen "zu knutschen und zu fummeln". "Da habe ich auch mitgemacht", sagt sie. Als der 39-Jährige dann aber mit ihr schlafen wollte, sei sie damit nicht einverstanden gewesen. Gegen ihren Willen habe er mit ihr geschlafen.

"Ich habe mich gefühlt wie eine Gummipuppe", sagt die blasse und fahrig redende Frau. Häufig geht ihr Blick zur Anklagebank. "Ich habe ihn geliebt, egal, was er mit mir gemacht hat."

Auch die weiteren Zeugenaussagen von Freunden der Beiden, Beteiligten und sogar des Ehemanns bringen kein Licht ins Dunkel. So steht letztendlich Aussage gegen Aussage. Die Wahrheit kommt an diesem Tag nicht ans Licht.

"Ich glaube nicht an die Unschuld des Angeklagten. Aber ich bin auch nicht von seiner Schuld überzeugt", sagte Staatsanwältin Dellwo und forderte den Freispruch für den 39-Jährigen. Dem schloss sich Richter Udo May in seinem Urteil an. "Die Summe der Widersprüche lässt große Zweifel aufkommen, was in der besagten Nacht wirklich passiert ist."

Das vermeintliche Opfer befindet sich bei der Urteilsverkündung bereits auf dem Nachhauseweg - zusammen mit ihrem Noch-Ehemann. Der sagte noch, dass er sich bald scheiden lassen will.

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