Vater bringt Kinder außer Landes

Prüm · Das Amtsgericht Prüm hat am Donnerstag Haftbefehl gegen einen 42-jährigen Angeklagten erlassen, der nicht zur Verhandlung erschienen war. Ihm wird vorgeworfen, seiner ehemaligen Frau die drei gemeinsamen Kinder entzogen zu haben.

Prüm. Kurzer Prozess im Amtsgericht Prüm: "Wir erlassen einen Haftbefehl", sagt der Vorsitzende Franz-Josef Triendl nach nur wenigen Minuten. Der Grund: Der Angeklagte, ein 42-jähriger libanesischer Staatsbürger, ist beim Verhandlungstermin am Donnerstag nicht aufgetaucht.
Als Nebenklägerin dabei: seine ehemalige Frau, die im Raum Prüm wohnt. Das Paar ließ sich vor einigen Jahren nach islamischem Ritus trauen, die beiden bekamen drei gemeinsame Kinder, dann folgte die Trennung. Weil sie nach deutschem Recht allerdings nicht als verheiratet galten, werden die beiden Jungen und das Mädchen als nichtehelich angesehen - und damit falle das Sorgerecht automatisch an die Mutter, erklärt Richter Triendl.
Die 29-Jährige hatte sich nach der Trennung auf eine sogenannte Umgangsregelung eingelassen: Dieser zufolge sollten die Kinder im Haushalt des Vaters aufwachsen, die Mutter erhielt jedoch ein Besuchsrecht. Ebenfalls Bestandteil der von einer Notarin aufgesetzten Vereinbarung: Der Vater durfte die Kinder nicht in den Libanon bringen.
Genau das aber hat er im Juli 2011 getan. Die Mutter, ebenfalls Libanesin, reiste kurz darauf hinterher, die Familie ihres früheren Mannes aber ließ sie nur die beiden neun und acht Jahre alten Jungen sehen. Ihre sechsjährige Tochter bekam die Frau nicht zu Gesicht, nach einem Streit soll sie außerdem von einem Familienmitglied des Ex-Mannes zusammengeschlagen worden sein.
Sie telefoniere regelmäßig mit ihren Kindern, sagt die Mutter. Dabei habe sie festgestellt, dass die drei unter spürbarem Druck stünden. Vor allem ihre kleine Tochter habe gesagt, dass sie zurück nach Deutschland wolle - "weil es ihr nicht gut geht".
Franz-Josef Triendl erklärt der Nebenklägerin nun das weitere Vorgehen: Den Haftbefehl werde er umgehend an die zuständigen Behörden in Bremen, dem aktuellen Wohnort des Angeklagten, schicken. "Wenn er sich noch in Deutschland aufhält, wird er direkt zur Festnahme ausgeschrieben." Eine unbemerkte Ein- oder Ausreise sei dadurch kaum noch möglich.
Sofern der 42-Jährige dann von der Polizei dingfest gemacht werde, erfolge die Überstellung in die Justizvollzugsanstalt Trier, wo der Angeklagte dann in Untersuchungshaft bleibe - bis zum nächsten Verhandlungstermin. Franz-Josef Triendl: "Wir tun alles, was in unserer Macht steht, um das Verfahren weiterzutreiben - im Sinne der Kinder."
Einen direkten Zugriff auf die Kinder hat das Prümer Amtsgericht nicht. Zwar existiert das "Haager Übereinkommen" zur Rückführung solcher Kinder, der Libanon gehört jedoch nicht zu den Unterzeichnerländern.
Das vermutlich einzige Druckmittel gegenüber dem Vater wäre die Androhung einer längeren Haftstrafe. Diese könnte zur Bewährung ausgesetzt werden, sofern der Mann die Kinder innerhalb einer bestimmten Frist zu ihrer Mutter in die Eifel zurückbringt. fpl

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort