Landwirtschaft Die Rinder müssen umziehen

Steffeln/Bitburg · Für den Schutz des Trinkwassers gibt es neue Regelungen. Unter anderem soll die Beweidung von Flächen in der Nähe einer Quelle verboten werden. Ein Problem für Viehhalter.

 Noch dürfen die Kühe auf dieser Wiese grasen. Werden die Bestimmungen zur Wasserschutzzone durchgesetzt, ist es damit vorbei.

Noch dürfen die Kühe auf dieser Wiese grasen. Werden die Bestimmungen zur Wasserschutzzone durchgesetzt, ist es damit vorbei.

Foto: TV/Nora John

Friedlich stehen einige Kühe auf der Wiese beim Römerhof in Steffeln. Ob sie künftig hier auch noch ihr Gras fressen können, ist ungewiss. Denn die Tiere stehen auf einer Wiese, die in der neu vermessenen Wasserschutzzone 2 rund um die Trinkwasserquelle am Ortsausgang von Steffeln liegt (siehe Info).

Diese Problematik macht Marco Weber, Vorsitzender des Bauern- und Winzerverbands im Vulkaneifelkreis, zum Hauptthema beim  Erntegespräch, zu dem er auf den Römerhof eingeladen hat.

Die Neuordnung bei den Wasserschutzzonen bedeutet für Andrea Keller weniger Weideflächen. Galt früher die rund hundert Meter vom Hof entfernt verlaufende Landstraße als Grenze, ist das Gebiet jetzt ausgeweitet worden. Wie Marco Weber sagt, wurde im April neu vermessen und praktisch wie mit einem Zirkel die Fläche bestimmt. Und  wenn die neuen Bestimmungen in Kraft treten, was, wie Weber vermutet in etwa zwei Jahren sein wird, darf in diesem Gebiet künftig kein Tier mehr weiden. Für Hofbesitzerin Andrea Keller, die insgesamt rund 300 Tiere, davon rund 170 Milchekühe hält, ist das besonders schmerzlich. Denn sie hat in den vergangenen Jahren 40 Hek­tar Land von Ackerland in Grünland umgewandelt, um ihre Tiere draußen zu halten oder die Wiesen für die Grünfutterernte mähen zu können. Dafür wurden Zäune gebaut und Flächen je nach Anforderungen mit verschiedenen Saatmischungen eingesät. 20 Hektar davon liegen um den Hof herum, der sich auch in der neu vermessenen Wasserschutzzone 2 befindet.

Durch die neuen Bestimmungen fallen für Andrea Keller drei Hektar (4,2 Fußballfelder) Weideland weg. Und auf weiteren Flächen darf keine Gülle ausgebracht werden. „Wenn das mit der Weidehaltung gut klappt, hätte ich auch weitere Flächen in der Nähe des Hofes beweiden können. Das geht jetzt nicht mehr“, bedauert sie. Dabei hat sie mittlerweile auch 20 Jerseykühe angeschafft, die bei der Weidehaltung besonders wirtschaftlich sind. Sie geben zwar weniger Milch, dafür aber mit mehr Fett und Eiweiß. Außerdem, so Keller, schonen sie die Flächen, weil sie nicht so groß wie beispielsweise die Holsteiner Rasse sind.

Für Marco Weber sind die neuen Bestimmungen ärgerlich. Denn mehr Weidehaltung sei gewünscht. „Wenn wir Landwirte uns einsetzen, wird das nicht annähernd honoriert. „Viele Betriebe, die Eigeninitiative zeigen, werden von der Bürokratie erschlagen“.

Das Problem mit den Wasserschutzgebieten betrifft auch den Eifelkreis Bitburg-Prüm, bestätigt Michael Horper, der Vorsitzende des dortigen Bauern- und Winzerverbands:  „Damit haben wir viel Ärger.“ Allerdings sei man auch im Zwiespalt. Zum einen wolle man sauberes Wasser, zum anderen aber auch die Weideflächen erhalten. Er verweist auf Schäfer Günter Czerkos, der seine Tiere auf dem Ferschweilerer Plateau hält. Czerkos beweidet seit rund 30 Jahren Flächen im Wasserschutzgebiet. Zu Beginn seiner Tätigkeit seien noch so hohe Nitratwerte im Wasser gemessen worden, so dass dieses nicht mehr für Kinder geeignet gewesen sei, erzählt er. Nach der Flurbereinigung seien Flächen anders zugeschnitten worden und es habe ein striktes Gülleverbot gegolten. Seitdem habe sich die Wasserqualität enorm verbessert, sagt er. Und es habe auch keine Schwankungen bei den Werten gegeben, die davon abhängen, ob sich dort Schafe aufgehalten haben oder nicht.

Czerkos ist der Ansicht, dass sich die Beweidung nicht negativ auf die Wasserqualität auswirke. Durch die Beweidung würden besonders dichte Wurzeln gebildet, die verhindern, dass Schadstoffe ins Wasser sinken. Er sieht die Beweidung der Flächen sogar als Vorteil für die Wasserqualität. Für ihn fallen, wenn die neuen Verordnungen mit dem Weideverbot greifen, rund 20 Hektar Weidefläche weg. „Das sind rund ein Fünftel meiner Gesamtfläche“, sagt Czerkos. Eine Entschädigung dafür sei nicht zu erwarten.

 Die Bestimmungen über die Wasserschutzgebiete können für manche Tierhalter zum Problem werden.

Die Bestimmungen über die Wasserschutzgebiete können für manche Tierhalter zum Problem werden.

Foto: TV/Nora John

Das bestätigt auch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord auf Anfrage. In der schriftlichen Antwort heißt es, dass Betroffene Einschränkungen aus den Verboten hinzunehmen haben. Werde die Schwelle des Zumutbaren überschritten, so könne die SGD über Entschädigungen entscheiden. Hintergrund für die verschärften Bedingungen seien Verkeimungen von Trinkwasserbrunnen in Folge von Beweidung gewesen. Liege eine gute Schutzfunktion der Deckschichten vor, könne im Einzelfall aber das Beweidungsverbot saisonweise aufgehoben werden.

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