Mindestlohn Gewerkschaft: Der Mindestlohn muss noch weiter steigen

Trier · Eine Kommission schlägt 9,19 Euro vor. Der regionale DGB-Chef fordert mehr als 12 Euro. Die Unternehmer im Land sind gegen eine weitere Erhöhung. Luxemburg hat den höchsten Satz.

Mindestlohn : Gewerkschaft: Der Mindestlohn muss noch weiter steigen
Foto: dpa/Fabian Sommer

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll steigen. Und zwar zum 1. Januar kommenden Jahres von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro. Ein Jahr später soll eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro folgen. Das empfiehlt eine Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft in einem gestern vorgelegten Beschluss. Die Bundesregierung muss die vorgeschlagene Erhöhung allerdings zunächst noch beschließen.

Ginge es nach den Gewerkschaften, müsste der Mindestlohn noch weiter steigen. „Das sehen wir als ersten Schritt, um zu einem existenzsichernden Mindestlohn zu kommen. Um später eine Rente über dem Existenzminimum zu gewährleisten, müsste der Mindestlohn deutlich höher sein“, sagt James Marsh, Regionalgeschäftsführer des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Die Beschäftigten müssten mindestens 12,63 Euro pro Stunde verdienen, damit sie bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden nach 45 Beitragsjahren eine Rente erhielten, die über dem Betrag der Grundsicherung von 814 Euro liege, sagt Marsh. „Für alle, die mit dem Mindestlohn zurechtkommen müssen, zählt jeder Cent.“ 9,35 Euro sei nur „eine absolute Lohnuntergrenze“, sagt auch DGB-Landeschef Dietmar Muscheid. „Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass alle Beschäftigten vom Lohn ihrer Arbeit leben können“. In der Region gibt es nach den Zahlen der Arbeitsagentur rund 57 000 geringfügig Beschäftigte.

Auch der Sozialverband VDK Rheinland-Pfalz spricht sich für einen Mindestlohn von wenigstens zwölf Euro aus, damit Vollzeitbeschäftigte in Gegenden mit teuren Mieten ein „auskömmliches Einkommen“ hätten, sagt Moritz Ehl. Außerdem werde durch einen höheren Mindestlohn die Kaufkraft und damit auch die Nachfrage gestärkt, was sich wiederum positiv für die Unternehmen auswirke.

Anders sehen das die Unternehmer: Es sei richtig, dass die nun beschlossene Erhöhung des Mindestlohns der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst sei, sagt Werner Simon, Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Unternehmerverbände Rheinland-Pfalz (LVU). Eine noch stärkere Erhöhung hätte, so Simon, „die Einstiegschancen für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose“ weiter erschwert. „Vergessen wird auch, dass ein zu hoher Mindestlohn Anreize für Verstöße und Schwarzarbeit setzen würde.“

Seit 2015 gibt es in Deutschland den umstrittenen Mindestlohn. Im vergangenen Jahr ist er zum ersten Mal von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben worden. Doch selbst wenn die Lohnuntergrenze weiter steigen sollte, liegt sie noch deutlich unter der im Nachbarland Luxemburg. Seit Anfang des Jahres beträgt der Mindestlohn dort 11,55 Euro brutto pro Stunde. Unqualifizierte Beschäftigte erhalten mindestens 2032,80 Euro pro Monat, Beschäftigte mit Qualifikation 2428,80 Euro. Eine Erhöhung erfolgt automatisch alle zwei Jahre, wenn die Lebenshaltungskosten steigen.  Der luxemburgische Mindestlohn ist europaweit der höchste. In Spanien liegt er bei 4,46 Euro, am niedrigsten ist er in Bulgarien mit 1,57 Euro.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort