Drehen, wie man will

Zwar drehen sich auf der Gemarkung von Berglicht längst fünf Windräder, doch einen gültigen Bebauungsplan haben die Gemeindeväter noch immer nicht auf den Weg gebracht. Anfangs war es vor allem ein Formfehler, der die Rechtskraft verhinderte.

Gerichte hatten das gemeinsame Vorgehen von Heidenburg, Büdlich, Breit und Berglicht zum Anlass genommen, das Vorhaben zu kippen. Doch inzwischen kann man es drehen und wenden, wie man will: Eine solche Planung macht keinen Sinn mehr. "Auf dem Siebert" kann eh gebaut werden, weil der Raumordnungsplan dort ein Vorranggebiet für Windkraft vorsieht. Stellen die Berglichter einen Plan auf, der keine weiteren Windräder vorsieht, steht dies dazu im Widerspruch. Und der Raumordnungsplan ist höherrangiges Recht. Die Berglichter fügen sich dem Unvermeidlichen. Letztlich wird man wohl nicht verhindern können, dass auf Berglichter Gemarkung weiter gebaut wird. Konkrete Anträge liegen derzeit allerdings nicht vor. i.rosenschild@volksfreund.de

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