Durchfahrtsgenehmigungen zur Säubrennerkirmes beantragen

Wittlich · Während der Säubrennerkirmes werden zahlreiche Straßen und Bereiche in Wittlich für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahmegenehmigungen müssen bei der Stadtverwaltung beantragt werden.

Wittlich. Anwohner, die einen eigenen Parkplatz haben, sowie Standbetreiber und Mithelfer bei der Säubrennerkirmes können eine Ausnahme vom Durchfahrtsverbot beantragen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument. Die Zielfahrten sind auf der kürzesten zulässigen Strecke durchzuführen.
Die Ausnahmegenehmigung vom Durchfahrtsverbot berechtigt nicht zum Parken innerhalb des Bereichs oder auf Haltverbotsstrecken.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht in folgenden Bereichen: Marktplatz, Neustraße, Trierer Straße zwischen Karrstraße und Marktplatz, Kurfürstenstraße im Bereich des Rummelplatzes zwischen Südtangente und Burgstraße, Feldstraße (Teilstück entlang Platz an der Lieser).
Die Ausnahmegenehmigung ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen und auf Verlangen den Beamten des Polizeivollzugsdienstes oder den Bediensteten der Ordnungsbehörde auszuhändigen.
Die Ausnahmegenehmigung wird im Stadthaus von den Mitarbeitern des Fachbereichs I (Örtliche Ordnungsbehörde), Schloßstraße 11 und während der Kirmestage von den Mitarbeitern des Fachbereich III (Kulturamt der Stadt Wittlich, Neustraße 2) ausgestellt. red

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