Manchmal geht Bürokratie auch baden

WITTLICH. Verschiedene Sichtweisen prallen aufeinander: Darf die Mutter dreier Kinder im städtischen Hallenbad ihren Kindern das Schwimmen so beibringen, wie sie es für richtig hält, oder muss sie dafür dreimal einen Kurs buchen?

Da hat eine Mutter drei kleine Kinder, die allesamt noch nicht schwimmen können. Das will sie ändern: Regelmäßig besucht Anke Schäfer mit ihrer "Bagage" das Schwimmbad. Die Tochter einer guten Freundin nimmt sie zur Unterstützung mit: Die 15-jährige Joelle Maas kennt die Kinder, mag sie, die Kinder mögen sie, und als leidenschaftliche Schwimmerin ist Joelle seit geraumer Zeit sogar Übungsleiterin in der Wittlicher DLRG und hat gelernt, ihr Können an den Mann beziehungsweise ans Kind zu bringen. Schwimmmeister: Gewerbliche Tätigkeit

Wie schön, da passt ja alles zusammen, sagt sich der gesunde Menschenverstand. Schwimmbadchef Thomas Berens sieht das anders. Mitte November zitierte er Joelle aus dem Wasser. "Laut Badebetriebsleiter ergab sich aus ihrem Verhalten eindeutig, dass sie Schwimmunterricht erteilte", schreibt Ulrich Jacoby, Pressesprecher der Stadt, deren Angestellter Berens ist, auf Nachfrage. Natürlich versuchen sowohl die Mutter als auch das Mädchen, den drei Kindern das Schwimmen beizubringen: Aus welchem anderen Grund wohl würde man das Bad besuchen? Berens fragte weiter: Ob Joelle denn Geld für ihre Mühe bekommt? Auch diese Frage beantwortete die 15-Jährige arglos mit Ja, nicht ahnend, dass der Schwimmmeister ihr im nächsten Satz eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen würde und diese ab sofort untersagte. Um diese "Arbeit" wieder aufnehmen zu dürfen, so Berens, müsse Joelle zuvor ein Gewerbe anmelden. Dieses Missverständnis wollte Joelles Mutter Petra am darauf folgenden Montag aus dem Weg räumen. Als sie bei der Stadt anrief, saß der Schwimmmeister zufällig neben der für Sport und Freizeit zuständigen Bettina Lorig im Raum. Für die Maas´sche Argumentation war er allerdings nicht zugänglich: In miteinander befreundeten Familien sei es durchaus üblich, dass man hier und da den Kindern kleine Geschenke zustecke, versuchte die fünffache Mutter ihm zu erklären. Auch Joelle habe hier einen Fünfer und da eine Kinokarte von Anke Schäfer bekommen, doch dies seien eben Geschenke, völlig unabhängig von irgendeinem Freundschaftsdienst, den Joelle - als sozial eingestellter Mensch - Ankes Familie möglicherweise habe zuteil werden lassen. Petra Maas: "Es geht hier keinesfalls ums Geschäftemachen, geschweige denn um irgendein Gewerbe, das meine Tochter anmelden müsste." Auch Anke Schäfer ärgert sich. Im ersten spontanen Gespräch nach Berens´ Intervention im November hatte er erreicht, dass sie ihre Kinder für einen gewerblichen Schwimmkurs der Stadt anmeldet - diese mündliche Anmeldung hat sie allerdings noch nicht bestätigt. "Darf ich als Mutter nicht mehr selbst entscheiden, wer mich mit meinen drei Kindern zum Schwimmen begleitet?", fragt sie irritiert. "Wieso darf Joelle ihnen nicht zeigen, wie man den Kopf über Wasser hält?" In der Konsequenz, befürchtet sie, bedeute dies, dass sie nicht einmal mehr die Oma ihrer Kinder mitnehmen darf. Allein kann sie drei wibbelige Nichtschwimmer nicht beaufsichtigen, geschweige denn, ihnen das Schwimmen beibringen. Da ist guter Rat teuerDie Stadt bleibt bei ihrer Sichtweise

Die haftungsrechtlichen Probleme, von denen Berens spricht, können weder Petra Maas noch Anke Schäfer nachvollziehen: Die Mutter ist immer dabei und beaufsichtigt ihren Nachwuchs selbst. Die Stadt bleibt bei ihrer Sichtweise: "Der Versicherungsschutz (gegen Unfälle) besteht nicht mehr, wenn das Bad zu anderen Zwecken, zum Beispiel für Schwimmunterricht, genutzt wird. Dann haftet der Veranstalter beziehungsweise der Schwimmlehrer, der normalerweise über einen eigenen Versicherungsschutz verfügt." Über den wird Joelle sicher auch eines Tages verfügen: Dann jedenfalls, wenn sie tatsächlich einst den Beruf der Schwimmlehrerin ergreifen sollte.

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