Urteil am Landgericht Trier: Gewalttäter muss in Entzugsklinik

Trier/Bernkastel-Kues · Weil er zwei Menschen mit Schlägen und Tritten schwer verletzt hat, ist ein 36-jähriger Obdachloser vom Landgericht Trier zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. In einer geschlossenen Anstalt soll der aus Bernkastel-Kues stammende Mann eine Therapie gegen Drogensucht machen.

Trier/Bernkastel-Kues. Rechtsanwalt Robert Schwambach fasst in seinem Plädoyer die Probleme seines geständigen Mandanten zusammen: Alkohol, Rauschgift und ein Hang zur Aggressivität. "Wenn es nicht möglich ist, ihn durch einen Entzug davon abzubringen, dann wird er viele Jahre im Gefängnis verbringen oder in totaler Verwahrlosung enden", sagt Schwambach voraus.
Bei der Verhandlung vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier erzählt der Angeklagte aus seinem Leben: geboren in Bernkastel-Kues, Mutter früh gestorben, Vater gewalttätig, mehrere Ausbildungen abgebrochen. Fast acht Jahre seines Lebens hat der 36-Jährige im Gefängnis verbracht, wegen Diebstahls, Drogenhandels und Körperverletzung. Aktuell geht es um zwei Vorfälle im April 2012. Selbst obdachlos, klingelt er frühmorgens Sturm an der Trierer Wohnung eines Bekannten, der ihn regelmäßig übernachten lässt. Die beiden streiten sich, der 36-jährige schlägt seinen Bekannten zu Boden und tritt ihm ins Gesicht.
Am Nachmittag tritt der spätere Angeklagte an der Bushaltestelle Stresemannstraße in Trier gegen ein Auto, dessen Fahrer ihm angeblich fast über den Fuß gefahren wäre. Als der 60-jährige Fahrer anhält und aussteigt, schlägt der 36-Jährige ihn nieder, tritt ihm ins Gesicht und bricht ihm die Nase. Psychiaterin Dr. Sylvia Leupold bezeichnet den Angeklagten als "Schläger aus Rache", in Verbindung mit chronischem Alkoholmissbrauch und Amphetamin-Abhängigkeit. Bei den Angriffen hatte er 1,2 beziehungsweise 2,2 Promille Alkohol im Blut. Staatsanwältin Hilal Tanrisever fordert eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung und eine Unterbringung in einer Entzugsklinik.
Das rechtskräftige Urteil: zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe und Entzug, dessen Dauer auf die Strafe angerechnet wird. cus

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