Wild darf in Bernkastel-Wittlich vereinzelt gefüttert werden

Wittlich · Der Schnee macht nicht nur den Autofahrern zu schaffen. Auch für das Wild ist er eine Herausforderung, das Futter wird knapp. In 13 der 235 Jagdbezirke des Landkreises Bernkastel-Wittlich hat die untere Jagdbehörde deshalb die Fütterung mit Heu zugelassen.

(mai) Die Fütterung des Rot-, Reh- und Muffelwilds, die im Kreis Bernkastel-Wittlich auch im Januar vereinzelt zugelassen war, erfüllt laut Kreisjagdmeister Günter Vanck zwei Ziele: Sie soll verhindern, dass das Wild verhungert und dass der Wald durch Verbiss und Abschälen der Bäume zu sehr geschädigt wird. Ausgenommen von der Fütterungserlaubnis sind Wildschweine. Vanck: „Beim Schwarzwild ist weiterhin nur das Kirren erlaubt, das heißt, die Schweine dürfen lediglich zum Jagen mit etwas Futter angelockt werden.“ Auch in den Nachbarkreisen, dem Vulkaneifelkreis und Trier-Saarburg, wurde das Füttern auf Antrag erlaubt. Generell ist es in Rheinland-Pfalz verboten, Wild zu füttern. Das legt das Landesjagdgesetz so fest. In Ausnahmefällen kann die Fütterung jedoch erlaubt werden und zwar bei Naturkatastrophen sowie bei besonderen Witterungsbedingungen wie andauernden und hohen Schneelagen oder langen Frostperioden.

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