Rauchverbot: Heute fällt Entscheidung - Klage von Wirten vor Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz entscheidet am heutigen Montag, ob das Nichtrauchergesetz in Rheinland-Pfalz am Freitag wie geplant in Kraft treten kann. Daran hängt die Frage, ob und wie sehr sich das Leben vieler Menschen durch die Qualmverbote in öffentlichen Gebäuden und Gastwirtschaften ändern wird.

Mainz/Trier. (sam/red) Fünf Wirte und ein Raucher haben Verfassungsbeschwerde eingelegt. Bevor jedoch endgültig entschieden wird, geht es heute um die zentrale Frage, ob die Richter nach Eilanträgen bis dahin eine Schonfrist für kleine Kneipen gewähren. Diese Variante gilt unter Juristen nicht als völlig unwahrscheinlich – anders als ein völliges Kippen des Gesetzes. Denn die Wirte kleiner Lokale stehen unter besonderem wirtschaftlichen Druck und müssen noch Monate warten, bis die Richter eine Entscheidung in der Hauptsache treffen. Die denkbare Folge einer Schonfrist: Es würden Ausnahmen in Ein-Raum-Kneipen noch zugelassen, das Gesetz aber nicht komplett auf Eis gelegt.

Die Wirte, die wegen der Eingriffe in ihre Grundrechte vor den VGH gezogen sind, bangen um ihre Existenz. Sie betreiben so kleine Lokale, dass sie keinen Raucherbereich abtrennen können. Sie fürchten, dass ihnen die Gäste scharenweise abwandern. Sie verweisen auf das Saarland, wo das Rauchen in Kneipen erlaubt ist, in denen der Wirt die Gäste selbst bedient.

Nicht nur in Trier, sondern allerorten in der Region sind sich die Wirte weitgehend einig, dass das Rauchverbot gekippt werden muss. In vielen Kneipen liegen Unterschriftenlisten aus, die am 4. März dem Bundespräsidenten überreicht werden sollen. Diana Roth, Gastwirtin der Szenekneipe „Schickeria“ in Trier, hofft darauf, dass genügend Unterschriften für ein Volksbegehren gegen das Rauchverbot zustande kommen.

Das Mainzer Justizministerium wiegelt die Argumente der Wirte gegen das von der SPD gegen CDU und FDP beschlossene Gesetz ab: Ein Eingriff in die Berufs- und Gewerbefreiheit könne „durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls“, also den Gesundheitsschutz, gerechtfertigt sein. Enorme wirtschaftliche Folgen erscheinen dem Ministerium „fraglich“, da in Irland, USA und Australien „keine dauerhaften Umsatzrückgänge eingetreten sind“. Auch das Argument eines Rauchers weist das Ministerium zurück. Der von ihm beklagte Eingriff in die freie Persönlichkeitsentfaltung halte sich in Grenzen, weil das Rauchverbot nicht überall gelten werde.
Der Hotel- und Gaststättenverband sowie einige Wirte sind direkt vors Bundesverfassungsgericht gezogen.

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