Medizinischer Dienst : Prüfbericht übt Kritik an Luxusvertrag für Geschäftsführer

Mainz · Ein interner Prüfbericht des Landesprüfdiensts der Kranken- und Pflegeversicherung Rheinland-Pfalz prangert den Vertrag des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) Gundo Zieres an. Der Grund: Die Bezüge seien unangemessen hoch. Zudem könnte der Anfangsverdacht auf Untreue Vorteilsnahme bestehen.

 Geld (Symbolfoto)

Geld (Symbolfoto)

Foto: Jens Wolf

Gehalt und Versorgungsleistungen von Gundo Zieres, dem Geschäftsführer, werden als zu hoch und völlig unwirtschaftlich für den rheinland-pfälzischen Medizinischen Dienst der Krankenkassen bezeichnet. Sogar die Rechtmäßigkeit der getroffenen Regelungen wird angezweifelt.

Der fragwürdige Vertrag hat bereits dazu geführt, dass die beiden alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats, Günter Krüchten und Lutz Staedtler, ihre Spitzenämter aufgeben mussten. Sie hatten den außertariflichen Kontrakt ausgehandelt, angeblich, um Zieres an den rheinland-pfälzischen MDK zu binden.

Nun wurde der interne Prüfbericht mit Spannung erwartet. Dem TV liegt die umfangreiche Expertise vor. Sie enthält harsche Kritik an dem offensichtlichen Luxusvertrag für Zieres. Die vereinbarten großzügigen Altersbezüge könnten laut Prüfbericht einen Gesetzesverstoß darstellen. "Es stellt sich weiterhin die Frage, ob diese Regelung nicht auch rechtswidrig sein könnte", heißt es in der Untersuchung, die zahlreiche Dokumente enthält.

Zieres Bezüge sind nach Überzeugung des Landesprüfdiensts unangemessen hoch. Er erhielt "im Jahr 2012 bundesweit die höchste Vergütung aller MDK-Geschäftsführer", legt die Untersuchung dar. Demach bekommt er 13 Monatsgehälter à 13.477 Euro brutto. Das wäre ein Jahresgehalt von gut 175.000 Euro. Eine 2008 erfolgte, zehnprozentige Gehaltserhöhung wurde nach Ansicht der Prüfer im Dezember 2011 in einer Vertragsergänzung unberechtigterweise festgeschrieben, da eine zeitweilige Mehrbelastung von Zieres längst wieder hinfällig war. Die Prüfer urteilen: "Es handelt sich seither um eine Gehaltserhöhung, deren Grund mittlerweile entfallen ist, mithin grundlos weitergezahlt wird."

Doch es kommt noch besser. Den alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats wurden neue Notebooks und Smartphones zur uneingeschränkten Nutzung (inklusive Ausland) überlassen. Die Smartphones sollen an dem Tag übergeben worden sein, an dem der "als in hohem Maße unwirtschaftlich kritisierte Arbeitsvertrag" für den MDK-Geschäftsführer unterzeichnet wurde. Der MDK-Chef zeichnete diesen Kostenvermerk laut Untersuchung ab.

Nur enthalten die Entschädigungsrichtlinien für Verwaltungsratsmitglieder derartige Zuwendungen gar nicht. Die Prüfer folgern: "Insofern hat der Geschäftsführer ohne Rechtsgrundlage gehandelt und den alternierenden Vorsitzenden einen Vermögensvorteil zum Nachteil des MDK verschafft."

Aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs will der Prüfdienst nicht ausschließen, dass sich aus dem Vorgang ein Anfangsverdacht auf Untreue und Vorteilsnahme ergibt.

Für die betroffenen ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrats könnte die Geschichte ein Nachspiel haben. Die Prüfer raten, "aufgrund der rechtsgrundlosen Überlassung von Smartphones und Notebooks" die Kosten zurückzufordern.

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