Einzelhandel in Trier und Umgebung mit Umsatz nach Weihnachten zufrieden – Winterklamotten liegen im Trend

Trier/Konz/Saarburg · In den Städten regieren Schnee und Nässe – doch der Einzelhandel in der Region meldet gute Absätze. In den ersten Tagen nach Weihnachten tauschen die Menschen in Trier und Umgebung ihre Gutscheine in Waren, ungeliebte in neue Geschenke – und wappnen sich für frostige Tage.

Einzelhandel in Trier und Umgebung mit Umsatz nach Weihnachten zufrieden – Winterklamotten liegen im Trend
Foto: Florian Schlecht

Die Schneefälle lösen bei Alexander Haas den Notfallplan aus. Der Bitburger ist Vater von zwei Söhnen und will die Jungs bei der weißen Pracht mollig einpacken. "Wenn sie bei Opa und Oma zu Besuch sind, toben sie wieder im Schnee." So setzt er sich ins Auto, fährt nach Trier und marschiert in die Geschäfte der Innenstadt - dem Trubel nach Weihnachten zum Trotz. Wenige Stunden später steht er glücklich am Hauptmarkt, mit prall gefüllten Plastiktüten in der Hand. "Schneeanzüge, dicke Socken - es ist alles dabei, was dick ist und gegen Kälte schützt", deutet Haas auf seine Einkäufe und lächelt.

Lagerhüter wird zum Renner

Der Mann liegt damit im Trend. Denn wenige Tage nach Weihnachten dominierten rund um Trier nicht nur die Besucher, die Geschenke umtauschen oder Geld auf den Kopf hauen wollen - sondern die Leute, die auf der Suche nach vernünftigen Winterklamotten sind.

Gerd Guillaume, Vorsitzender der City Initiative Trier und Inhaber zweier Modegeschäfte, sagt mit einem Augenzwinkern: "Das Wetter passt." Wirtschaftliche Enttäuschungen, weil Besucher wegen des Wetters lieber zu Hause blieben, erkennt er nicht. "Die Menschen haben sich offenbar schnell auf die Schneefälle eingestellt." Die Sicht bestätigen auch die Vorsitzenden der Gewerbevereine in anderen Orten. "Winterschuhe, Mützen oder warme Kleidung gehen am besten weg", sagt Josef Holbach (Konz). Michael Braunshausen (Saarburg) betont: "Wir sind zufrieden. Viele Arbeitnehmer nutzen die freien Tage zwischen den Jahren für einen Stadtbummel."

Einige Menschen zieht es nach Weihnachten dagegen notgedrungen in die Stadt. Sie tauschen Geschenke um - oder rüsten einfach nach. Wie eine Lehrerin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte ("Meine Schüler müssen ja nicht alles wissen"). Sie wünschte sich ein E-Book. Bekommen hat sie ein Navigationsgerät. "Weil ich mich mal auf dem Weg nach Koblenz verfahren habe." Das ungeliebte Geschenk behält sie - und kauft trotz schmalen Budgets ein E-Book hinterher. "Das Navi kann nun die ganze Familie nutzen."

Nicht nur elektronische, auch echte Bücher laufen noch in den Tagen nach Weihnachten. Viele Kunden lösen dabei ihre Geschenkgutscheine ein. Georg Stephanus ist Geschäftsführer des Bücherladens Stephanus in Trier. Er weiß, dass Gutscheine manchmal aber auch lange in Schubladen liegen. "Wir haben schon 15 Jahre alte Gutscheine eingelöst. Das ist was für die Anekdotensammlung." So gnädig sind nicht alle Ladeninhaber - denn Gutscheine sind nicht ewig gültig (siehe Extra). Probleme, mit denen Alexander Haas nichts zu tun hat. Er tritt mit den vollen Tüten die Flucht nach Bitburg an. Nach einigen Stunden in der Stadt wünscht er sich nur noch Ruhe: "Hier ist ja die Hölle los."Extra: Gutscheine

Gutscheine werden nach den Weihnachtstagen häufig in die gewünschte Ware umgetauscht. Der Einzelhandel setzt davon immer mehr ab. Der Vorteil: Die Beschenkten müssen sie in der Regel nicht sofort einlösen. Allerdings sind die Gutscheine für Kleidung, Küchenutensilien oder Elektronikartikel nicht unbegrenzt gültig, erklärt die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, gilt allgemein eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Die Frist beginnt immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Ein Beispiel: Wer zum Weihnachtsfest mit einem Gutschein beschenkt wird, der im November 2014 erworben wurde, muss diesen bis spätestens 31. Dezember 2017 einlösen. Weniger als ein Jahr dürfen Gutscheine in der Regel nicht gelten. Lag unterm Weihnachtsbaum ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit einem festen Termin, muss die Karte zum angegebenen Datum eingelöst werden. Andernfalls verfällt sie. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort