IHRE MEINUNG

Zum Bericht "Die Kapuzinerinnen verlassen die Stadt - Kloster St. Clara auf dem Petrisberg in Trier wird aufgelöst" (TV vom 8. Februar):

Der Petrisberg ist der Hausberg Triers, aber auch die heilige Kuh der Trierer. Nur diejenigen Teile, die baulich belegt waren (etwa das ehemalige Kasernengelände), hat man nach deren Freiwerden wieder baulich genutzt. Aber dabei wurden die alten Abgrenzungen genau eingehalten, obwohl eine völlig andersartige, nämlich eine zivile und urbane Struktur entstanden ist. Nun steht wieder eine alteingesessene Nutzung auf dem Petrisberg vor dem Aus: das ehrwürdige Kloster der Klarissinnen. Ob die Trierer dieses Mal den Mut haben werden, einmal den ganzen Petrisberg neu zu überdenken, den ganzen Großraum zwischen Gartenfeld und Universität und zwischen Olewiger Tal und Weidengraben/Avelertal? Es gibt dort heute schon viele unterschiedliche Einrichtungen, die unzusammenhängend verstreut sind: Einkaufszentrum, Sportplätze, Gastronomie, Studentenwohnheime, Freizeitanlagen, Geozentrum der Uni, Praxen, Büros und Wohngebäude. Sie warten allesamt nur darauf, in ein Gesamtkonzept, in ein dichtes urbanes Netz eingewebt zu werden und einen lebendigen, integralen Teil der Stadt zu bilden. Keine Schlafstadt, keine Grüne-Witwen-Siedlung, wie man in den 70er Jahren die damaligen neuen Trabantenstädte (etwa auch die Trierer Trabantenstadt Mariahof) bezeichnen musste. Sondern, wie schon im Ansatz vorhanden, eine lebendige vielfältige Stadt, in der es zwar auch Parks, Grünzüge, Friedhöfe, Kleingärten, Spiel- und Bolzplätze geben kann, aber keine Wiesen, Felder, Äcker, Wälder, Weinberge, Brachland. Diese gehören in die freie Landschaft und sind nicht Bestandteile von Stadt. Man sollte erst den stadtnahen Großraum des Petrisbergs beplanen und städtebaulich nutzen, ehe man ferne neue Siedlungssackgassen wie Brubacher Hof oder Kenner Ley eröffnet. Eckart Leipprand, Trier Das Klosters St. Clara am Petrisberg wird aufgelöst. Ein cirka zwei Hektar großes Gelände mit bestehenden Gebäuden in bester Lage wird frei! Hier hat die Kirche die einmalige Chance, ein Zeichen von christlicher Nächstenliebe zu setzen und den Profit hintenanzustellen. Die bestehenden Wohnungen könnten sofort zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden und das Gelände zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau nicht nur für diese Zielgruppe genutzt werden. Entweder die Kirche überlässt das Areal der Stadt, oder sie baut selbst Sozialwohnungen. Baurecht dürfte auch dort insbesondere über Paragraf 246 Baugesetzbuch (Sonderregelung für Flüchtlingsunterkünfte) schnell und problemlos zu schaffen sein. Wenn das unter Denkmalschutz stehende Hofgut Mariahof mit drei Wohnblöcken zugebaut werden kann, was als absolute Bausünde anzusehen ist, sollte das auch bei einem historischen Klostergebäude möglich sein. Was sagte doch ein Trierer Stadtratsmitglied im Zusammenhang mit der durchaus umstrittenen geplanten Bebauung am Hofgut Mariahof (Stichwort Denkmalschutz und Anwendung des Paragrafen 34 Baugesetzbuch): Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen! Christina Lehmann, Trier

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