Einfach unterschrieben

DAUN/KELBERG. (vog) Der Rechtsstreit zwischen dem Verpächter und dem ehemaligen Betreiber einer Autoverwertung in der VG Kelberg geht vor dem Amtsgericht Daun in die vierte Runde.

Die Aussagen der Beteiligten, bei denen jeder auf seinen Vorteil bedacht war, machten es dem Gericht nicht einfach, die Wahrheit herauszufinden. Es geht darum, dass der Angeklagte nach dem Auszug aus der (von seiner Mutter gepachteten) Autoverwertung in der Verbandsgemeinde Kelberg rechtswidrig Geräte mitgenommen haben soll. Dabei soll es vornehmlich um spezielle Absauggeräte für Kühl- und Bremsflüssigkeit sowie Treibstoff im Wert von 1500 Euro gehen. Der vorgeladene Schwager des Angeklagten, der zuerst den Betrieb gepachtet hatte, beteuerte im Zeugenstand, dass "die Gerätschaften im Übernahmevertrag drin, aber nichts wert waren, und er deshalb neue" gekauft habe. Die Rechnung einer österreichischen Herstellerfirma legte er vor. Auf Nachfragen des Staatsanwaltes Thomas Grawemeyer wurde aber klar, dass er nur für die Vertragsunterzeichnung vor Ort war. Der Schwager lebt in Frankreich. Er sagte: "Ich habe alles meiner Schwiegermutter überlassen. Es gab familiäre Probleme, auch mit der Resozialisierung des Angeklagten." Von der Aussage seiner Mutter versprach sich der Angeklagte, ein selbstständiger Schrotthändler aus der Verbandsgemeinde Adenau, Entlastung. Doch das Gegenteil war der Fall. Als Richter Hans Schrot ihr zwei Verträge vorlegte, sagte sie: "Ich weiß von alledem nichts. Ich habe einfach alles unterschrieben, was mir mein Sohn vorlegte, und außerdem geglaubt, dass mein Schwiegersohn alles bezahlt habe." Als der Staatsanwalt sie fragte, ob die Geschäftsübernahme geplant war, schaute sie irritiert den Angeklagten an. Zwischen den Beteiligten - das Verpächter-Ehepaar saß im Zuschauerraum - wurden während der Verhandlung laufend weitere Vorwürfe, wie "Schwarzgeld-Schieberei", in den Saal gerufen. Dem Gericht wurde es zu bunt. Richter Schrot ermahnte die Mutter: "Sie halten den Kopf hin, weil auf den Papieren ihr Name steht." Der Richter erklärte: "Das Problem ist, dass es mit den Vertragsbezeichnungen nicht so genau genommen wurde." Das Verpächter-Ehepaar legte nämlich andere Vertragspapiere als der Angeklagte vor. Ob gefälschte dabei sind, konnte in der Verhandlung nicht geklärt werden. Richter Schrot war um eine "praktische Lösung" bemüht und fragte den Angeklagten, ob er nicht, da er die Geräte durch die Neuanschaffung ja doppelt habe, die alten einfach zurückgeben könne. Der 48-Jährige lehnte den Vorschlag ab. Heute, Mittwoch, 24. Mai, geht der Rechtsstreit in die nächste Runde.

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