Bestatter ziehen gegen Kammer vor den Kadi

Unter dem Dach der Trierer Handwerkskammer gibt es Zoff. Einige regionale Bestatter wollen eine eigene Innung gründen, die Kammer lehnt dies ab. Heute treffen sich die Streitparteien vor Gericht.

 Bestatter Guido Eis kämpft gegen die Kammer für eine eigene Innung. TV-Foto: Klaus Kimmling

Bestatter Guido Eis kämpft gegen die Kammer für eine eigene Innung. TV-Foto: Klaus Kimmling

Trier. Guido Eis ist sauer. Und des langen Wartens langsam überdrüssig. Schon 2004 hatte der Wittlicher Beerdigungsunternehmer nach eigenen Angaben eine regionale Bestatter-Innung gegründet und die Unterlagen bei der für die Zulassung zuständigen Trierer Handwerkskammer (HWK) eingereicht. "Doch passiert", sagt der 45-Jährige, "ist jahrelang nichts." Bis im Januar dieses Jahres ein Schreiben der Handwerkskammer bei Eis im Briefkasten lag. Darin erteilt die Kammer der gewünschten Innungsgründung eine Absage. Das Hauptargument: Für das regionale Bestattergewerbe gebe es bereits eine Innung (siehe Stichwort), die dessen Interesse vertrete: die Tischler- und Schreinerinnung.

Das wissen natürlich auch Guido Eis und seine Mitstreiter. Doch weil die Zeiten längst vorbei sind, in denen der örtliche Schreiner automatisch auch der örtliche Bestatter ist, wollen sich die Beerdigungsunternehmer von der alten Innung loseisen.

"Die Bestatter sind ein eigenes Handwerk", sagt auch der Koblenzer Rechtsanwalt Roland Schmidt, der die Möchtegern-Innungsgründer vertritt. "Außer, dass der Sarg aus Holz ist, haben die Schreiner doch mit uns nichts zu tun", meint Guido Eis. Der Wittlicher Unternehmer sagt, dass die meisten seiner "40 oder 50 Kollegen im Kammerbezirk", die nur Bestattungen machen und nicht beispielsweise auch noch Holzbänke, hinter ihm stehen. Aber die zahlenmäßig stärkeren Schreiner hätten in der Kammer eben einen deutlich größeren Einfluss, mutmaßt Eis. "Die haben Angst, dass wir ihnen etwas wegnehmen." Rechtsanwalt Schmidt spricht gar von einem "Machtkampf innerhalb des Handwerks". Äußerungen, bei denen Kammer-Jurist Gerhard Müller nur mit dem Kopf schütteln kann. "Ich habe bei der Zulassung gar keinen Ermessensspielraum", sagt er. "Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, muss ich die Innung genehmigen." Aber ein Handwerk könne nun einmal nicht von zwei Innungen vertreten werden.

Hieße im konkreten Fall also, dass erst einmal alle Bestatter aus den drei regionalen Tischler- und Schreinerinnungen (Bernkastel-Wittlich, Westeifel, Trier-Saarburg) austreten müssten. Damit wäre laut HWK-Jurist Gerhard Müller der Weg frei für die neue Bestatter-Innung.

"Dazu wird es aber nicht kommen", glaubt Stefan Zock, der Obermeister der Trier-Saarburger Schreiner-Innung. Von Zocks 85 Mitgliedsbetrieben verdient etwa jeder Dritte sein Geld auch mit Bestattungen. "Und unter denen gibt es keine Bestrebungen, die Innung zu verlassen", sagt der Obermeister. Reine Bestattungsunternehmen gebe es in seiner Innung "keinen einzigen".

Stefan Zock vermutet wirtschaftliche Interessen als ein Motiv für den Innungsstreit: "Es geht um Geld und gekränkte Eitelkeiten. Die Bestatter wollen die Schreiner raushaben. Und die Schreiner wollen sich von den Bestattern nicht die Butter vom Brot nehmen lassen."

Der Koblenzer Roland Schmidt verweist darauf, dass Bestatter-Innungen in Deutschland längst die Regel seien: "Nur nicht im Kammerbezirk Trier und im Saarland."

Ob sich daran etwas ändert, könnte sich schon heute entscheiden. Um 10.45 Uhr treffen sich die abgelehnten Innungsgründer und die Vertreter der Handwerkskammer vor dem Trierer Verwaltungsgericht. Hier wollen die Bestatter erreichen, dass sie ihre Innungspläne doch noch nicht begraben müssen.STichwort In einer Innung schließen sich selbstständige Handwerker des gleichen Handwerks oder ähnlicher Handwerke zusammen. Die Mitgliedschaft ist - anders als die Kammermitgliedschaft - freiwillig. Hauptaufgabe einer Innung (früher: Zunft) ist die Vertretung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder. Bei der Lehrlingsausbildung oder der Gesellenprüfung wirken die Innungen mit. Für die Rechtsaufsicht über die Innungen ist die jeweilige Handwerkskammer zuständig. (sey)

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