Jugendschutzgesetz: Was Veranstalter wissen müssen

Bernkastel-Wittlich · Der Arbeitskreis Jugendschutz/Suchtprävention im Kreis Bernkastel-Wittlich lädt für Mittwoch, 21. Januar, um 18 Uhr, zu einer Veranstaltung zum Thema "Jugendschutz und Veranstaltungen" ins Kreishaus in Wittlich ein. Vertreter von Gemeinden, Vereinen, Verbänden und Schulen haben die Gelegenheit, sich zu informieren und sich mit Vertretern des Jugendamtes, der Polizei und des Amtsgerichts Bernkastel-Kues auszutauschen.

Rechtliche Aspekte beleuchtet Oliver Emmer, Richter am Amtsgericht Bernkastel-Kues. Es geht um folgende Fragen: Worin liegt der Sinn und Zweck des Jugendschutzes? Wie gehen Verantwortliche im Verein und in der Gemeinde mit Jugendschutzbestimmungen um? Welche Konsequenzen können auf den Veranstalter zukommen? red bernkastel-wittlich.de/jugendschutz.html

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