Ohne Führerschein, aber mit Alkohol

Oberbrombach · Bei einer Verkehrskontrolle in den Nachmittagstunden am Mittwoch, 8. April, auf der B 41 überholte ein 28-jähriger Verkehrsteilnehmer im Überholverbot. Bei einer Überprüfung des Fahrers stellten die Polizeibeamten Alkoholeinwirkung fest und ordneten die Entnahme einer Blutprobe an.

Außerdem war der 28-jährige ohne Fahrerlaubnis unterwegs.
Während der Überwachung des Überholverbotes mussten fünf weitere Anzeigen wegen Überholverbot und zwei Anzeigen wegen Telefonierens während der Fahrt gefertigt werden.

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