Schmerzliche Lektion

SAARBURG. Zu einer saftigen Geldstrafe und drei Monaten Führerschein-Entzug verurteilte das Amtsgericht Saarburg am Dienstag einen 21-jährigen Saarburger. Nach Auffassung des Gerichts hat er sich bei einem riskanten Überholmanöver grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten und damit Menschenleben gefährdet.

Unsicher sitzt der 21-jährige Klaus B. (Name von der Redaktion geändert) im nüchternen Sitzungssaal des Amtsgerichts Saarburg. Mit scheuem Blick, die Hände in den Schoß gelegt, lauscht er aufmerksam der Anklageschrift, die Oberamtsanwalt Helmut Ayl verliest. Demnach soll der Saarburger am 23. Dezember 2005 auf der Bundesstraße 51 Richtung Tawern, in Höhe der Abfahrt nach Wawern, durch ein riskantes und rücksichtsloses Überholmanöver fahrlässig den Straßenverkehr und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Abruptes Bremsen war die Rettung

Über eine Sperrfläche hinweg sei B. mit hoher Geschwindigkeit an drei PKW und einem LKW vorbeigezogen, als auf der Gegenspur ein LKW nahte. Zwischen beiden LKW habe sich der junge Autofahrer auf der rechten Spur wieder eingeordnet. Oberamtsanwalt Ayl: "Ein Zusammenstoß konnte nur verhindert werden durch das abrupte Bremsen beider LKW." Klaus B., dem Richter Herbert Schmitz anbietet, die Situation aus seiner Sicht zu schildern, meint spontan: "Dass ich jemanden durch den Überholvorgang grob fahrlässig gefährdet haben soll, ist mir eigentlich nicht bewusst." Als er zum Überholen angesetzt habe, sei die komplette Strecke auf der Gegenfahrbahn frei gewesen. B.: "Ich war auf gleicher Höhe mit dem LKW auf meiner Spur, als ich den entgegenkommenden Laster sah. Dann erst habe ich das Blaulicht im Rückspiegel wahrgenommen." Seiner Erinnerung nach habe der LKW nicht abgebremst und auch keine Lichthupe gegeben. "Ich bin dann ganz normal eingeschert." Tatsächlich wurde B. von einem Polizeifahrzeug "verfolgt", wie die beiden als Zeugen geladenen Polizisten nacheinander schildern. Sie seien zu einem Einsatz unterwegs gewesen, hätten Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet gehabt. "Wir waren noch in der Senke vor dem kleinen Anstieg, hinter dem es links nach Tawern geht, als wir sahen, dass der Wagen vor uns ausscherte und überholte. Als der LKW auf der Gegenfahrbahn auftauchte, habe ich noch gedacht ,Das gibt's doch gar nicht! Jetzt kracht's',", erzählt einer der beiden Polizisten. "Er ist gerade noch reingeflutscht"

"Dass es nicht gekracht hat, ist wohl dem glücklichen Umstand zu verdanken, dass wir mit Martinshorn und Blaulicht ankamen und beide LKW daraufhin blitzschnell gebremst haben. So ist Klaus B. nach seinem Überholmanöver gerade noch auf die rechte Spur reingeflutscht." In der neuen Siedlung in Tawern hätten die Polizisten B. angehalten und zur Rede gestellt. Der Polizist: "Der hat kaum etwas gesagt und fand das Ganze nicht so dramatisch." Besonders schockiert sei der Polizist auch deshalb gewesen, weil er an gleicher Stelle am 1. November 2005 einen Unfall aufgenommen hatte, bei dem ein Autofahrer durch ein Überholmanöver umgekommen ist. Klaus B.'s Verteidiger Thomas Ehrmann hält seinem Mandanten zugute: "Selbst wenn er über die Sperrfläche gefahren ist, bestand da, wo er an den Autos vorbeigezogen ist, kein Überholverbot. Da müsste man die Verkehrsführung ändern. Und dass man einen LKW nicht sieht, der zu Beginn des Überholmanövers noch nicht aufgetaucht war, kann jedem passieren.""Kein Freibrief, das Denken einzustellen"

Auf diese Argumentation lässt sich Richter Herbert Schmitz indes nicht ein und holt stattdessen zu eindeutigen Worten gegenüber dem Angeklagten aus: "Dass kein Überholverbot besteht, ist noch lange kein Freibrief dafür, beim Autofahren das Denken einzustellen. Beim Überholen muss der Autofahrer auf halbe Sichtstrecke kalkulieren." Wer auf menschenleerer Strecke 90 statt 70 Stundenkilometer fahre, begehe eine Ordnungswidrigkeit und gefährde unter Umständen sich selbst. "Wenn ich aber einen anderen überhole, wie Sie es gemacht haben, gefährde ich andere. Und dann hört der Spaß auf. Deswegen verfolgen wir das hier." Nach Paragraph 315 c des Strafgesetzbuches verurteilt Oberamtsanwalt Ayl den 21-Jährigen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro - was einem Monatslohn des Karosseriebauers entspricht - und dreimonatigem Führerscheinentzug. Zudem bekommt B., der bereits vier Punkte wegen zu schnellen Fahrens in Flensburg "gesammelt" hat, weitere sieben aufgebrummt. Mit tränenerstickter Stimme akzeptiert der 21-Jährige das Urteil und versichert, sein Fahrverhalten zu ändern. Er trägt die Kosten für das Verfahren. Richter Schmitz nutzt letztmalig die Gelegenheit, dem Mann ins Gewissen zu reden: "In Ihrer Altersgruppe würde es Leben retten, wenn mehr Leute solche gefährlichen Überholmanöver anzeigen würden. Deswegen kann so ein einschneidendes Erlebnis wie der Führerschein-Entzug Ihr Glück gewesen sein."AZ 8003 Js 4713/06

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