Auch Nobel-Buche darf gefällt werden

Das Land Nordrhein-Westfalen durfte eine 150 Jahre alte Rotbuche fällen, die auf einem landeseigenen Grundstück gestanden hat. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln (Az.

: 2 K 1167/15). Geklagt hatte der Grundstücksnachbar. Der Baum stand in einem Villenvorort. Der Mann vertrat die Auffassung, dass sein Grundstück in diesem Villenviertel ohne den Baum entwertet werde. Auf dem Weg des Zivilrechts könne er einen Schadenersatz jedoch einklagen, meinten die Verwaltungsrichter. np

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