Keine Mietminderung wegen Gammel-Fenster

Eine Mieterin in Berlin hat nicht hinnehmen wollen, dass ihre Fenster wegen abblätternder Farbe einen verwitterten Eindruck machen. Sie kürzte deshalb die Miete um fünf Prozent.

Das Amtsgericht Berlin-Wedding hat ihr diese Mietminderung verweigert (Az.: 7 C 159/14). Der "Mietgebrauch" sei dadurch nicht eingeschränkt, und auch einen "optischen Mangel" vermochte der Amtsrichter nicht auszumachen. np

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