Eigenbedarfskündigung: Vermieter muss freie Wohnung anbieten

Köln (dpa/tmn) · Kündigt ein Vermieter wegen Eigenbedarfs, muss er den betroffenen Mietern im Zweifel eine Ersatzwohnung anbieten. Tut er dies nicht, ist die Kündigung unwirksam. Das entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 205 C 3/12).

 Eigenbedarf ist der häufigste Kündigungsgrund für Vermieter. Dann muss er betroffenen Mietern im Zweifel eine Ersatzwohnung anbieten. Foto: Jens Schierenbeck

Eigenbedarf ist der häufigste Kündigungsgrund für Vermieter. Dann muss er betroffenen Mietern im Zweifel eine Ersatzwohnung anbieten. Foto: Jens Schierenbeck

Ein Vermieter hatte einer Mietpartei gekündigt. Die Wohnung sollten seine Eltern nutzen, erklärte er zur Begründung. Kurze Zeit nach der Kündigung wurde im selben Haus eine vergleichbare Wohnung frei. Der Vermieter bot sie den gekündigten Mietern aber nicht an. Stattdessen modernisierte er die Wohnung in Eigenregie und vermietete sie anschließend neu.

Doch das ist nicht rechtens. Die Räumungsklage wegen Eigenbedarf hatte daher keinen Erfolg. Der Vermieter sei bei einer Eigenbedarfskündigung verpflichtet, den Mietern eine vergleichbare Wohnung anzubieten, wenn diese frei ist oder nach der Kündigung frei wird. Da der Vermieter dies in diesem Fall aber nicht getan habe, müssten die gekündigten Mieter daher nicht ausziehen. So entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 205 C 3/12), wie die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“ (Heft 7/2013) berichtet.

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