Hobbyraum in Garage ist genehmigungspflichtig

Berlin (dpa/tmn) · Werden Garagen zweckentfremdet, zum Beispiel als Hobbyraum, ist eine Genehmigung der Baubehörde notwendig. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin.

Eine Garage darf als Stellplatz für ein Auto, Motorrad oder Fahrrad benutzt werden. Wer dort einen Hobbyraum, eine Werkstatt oder einen Partyraum unterbringen will, darf das nicht ohne Einverständnis der Behörden, da es sich um eine Nutzungsänderung handelt. Nichts falsch macht der Garagenbesitzer oder -mieter nach Auskunft des VPB allerdings, wenn er dort beispielsweise Reifen, Dachgepäckträger oder auch die Gartenmöbel und den Sonnenschirm lagert.

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