Wohnungsverwalter muss neutral sein
Tostedt · Der Verwalter einer Wohnungseigentums-Anlage hat in einem Streit zwischen Eigentümern die Objektivität zu wahren. Denn er sei "allen Eigentümern gleichermaßen zur ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet", erklärte das Amtsgericht Tostedt.
Ist zu befürchten, dass der Verwalter nicht neutral ist, weil er einen Eigentümer als "Querulanten" bezeichnet, so kann der Verunglimpfte erreichen, dass der Verwalter nicht weiterbeschäftigt wird (Az.: Amtsgericht Tostedt, 5 C 119/10). wbü
Schimmel in einer Fuge ist kein großer Mangel
Berlin. Tritt Schimmel im Bad einer gemieteten Wohnung nur in einer Fuge auf, handelt es sich nicht um einen "erheblichen Mangel", der eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg. Das Mietverhältnis endet dann "mit der ordentlichen Kündigung" - nach drei Monaten (Az.: Amtsgericht Berlin-Schöneberg, 103 C 30/08). wbü