Kampf gegen den Maulkorb-Zwang

TRIER/LEIPZIG. Halter von "Kampfhunden" haben dank einer Verordnung nach wie vor mit erheblichen Auflagen und Einschränkungen zu kämpfen - auch wenn ein wegen seiner Rasse als gefährlich eingestuftes Tier noch nie unangenehm aufgefallen ist. Möglicherweise hat nun ein Trierer Hundehalter mit seiner Klage den Durchbruch gegen die Verordnung geschafft.

Als sich Ende der 90er-Jahre die Unfälle mit bissigen Hunden - insbesondere mit so genannten Kampfhunden - häuften, wurde der Ruf nach dem Staat immer lauter. Dann erschütterte das tödlichen Drama auf einem Hamburger Kinderspielplatz die Republik, und die Länder erließen im Schnelldurchgang rechtlich umstrittene Verordnungen. Angeblich willkürliche Einstufung der Rassen

Betroffene Hundehalter liefen gegen die im Juli 2000 hereinbrechende Verordnungsflut Sturm. Insbesondere kritisierten sie die ihrer Meinung nach willkürliche Einstufung bestimmter Hunderassen in die Gruppe der gefährlichen Kampfhunde. Rechtliche Schritte führten zu Teilerfolgen. So in Niedersachsen. Dort beurteilten die Richter des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg das Kriterium der Rasse für die Einstufung der Gefährlichkeit eines Hundes als ungeeignet und erklärten die Kampfhunde-Verordnung für Schleswig-Holstein in wesentlichen Teilen für nichtig. Verwaltungsrechtliche Vorstöße gegen den Maulkorb-Erlass blieben auch in Rheinland-Pfalz nicht aus. Doch vergebens - nach wie vor gelten dort alle Spezies der so genannten Kampfhunde-Rassen als gefährliche Beißer und dürfen nur unter erheblichen Auflagen und mit hohem Kostenaufwand gehalten werden. Bissig reagierte auf diese Beschränkungen auch der Trierer Halter eines Pitbullterriers und beschritt den Klageweg. In erster Instanz vor dem Stadtrechtsausschuss scheiterte sein Widerspruch gegen die Verordnung. Gleichermaßen erging es ihm anschließend vor dem Verwaltungsgericht Trier. Dagegen legte der von ihm beauftragte Trierer Rechtsanwalt Paul Greinert Berufung beim OVG Koblenz ein. Dessen hohes Richtergremium erklärte nach Prüfung des Sachverhalts, dass die Kampfhundeverordnung des Landes nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) nicht verworfen werden könne. Eine Revision vor dem BVG Leipzig, so die Koblenzer Richter, sei deshalb nicht zulässig. "Die größte Hürde genommen"

Anwalt Greinert beantragte daraufhin beim BVG die Zulassung der Revisions und erhielt Recht. Am vergangenen Donnerstag teilte ihm das BVG mit, dass eine Revision in Leipzig entgegen der Koblenzer Auffassung zulässig sei. Rechtanwalt Greinert zum TV : "Die größte Hürde im Verwaltungsrecht ist immer die Zulassung einer Revision beim BVG, wenn vorher das OVG - wie hier geschehen - dies ausgeschlossen hat. Doch diese Hürde vor dem BVG ist genommen - und das ist fast schon eine Vorentscheidung." Wann genau der BVG entscheidet, steht noch nicht fest, doch der Trierer Anwalt glaubt, dass die Kampfhundeverordnung mit ihrer Gefährlichkeitseinstufung nach Rassen nun nicht mehr lange Bestand haben wird. Greinert, der früher selbst einen Mastino an der Leine führte und heute für die Einführung eines Hundeführerscheins plädiert: "Jeder große Hund kann zur Bestie werden, wenn der Mensch ihn dazu abrichtet." Ob ein Hund gefährlich sei oder nicht, hänge nicht von der Rasse ab, sondern von seinem Halter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort