Stichwort: Verfahrenspflegschaft

Ein Verfahrenspfleger begleitet Kinder und Jugendliche hauptsächlich in schwierigen Lebenssituationen. Er ist Anwalt des Kindes bei Familienrechtsprozessen. Vor allem in Verfahren, in denen erhebliche Interessensgegensätze zwischen dem Kind und den Eltern bestehen, werden die Pfleger von den zuständigen Amtsrichtern eingesetzt. Hauptaufgaben des Verfahrenspflegers sind, eine Lösung zusammen mit dem oder für das Kind zu finden, den Schutz des Kindes vor womöglich lebensbedrohlichen Ereignissen zu gewährleisten und das Kind so schnell wie möglich aus einer schädigenden Lebenssituation herauszunehmen. Dabei muss der Pfleger die Wünsche und den tatsächlichen Willen des Kindes dem Gericht so authentisch und wertungsfrei wie möglich vermitteln. Im Konfliktfall muss er dafür sorgen, dass der Kindeswille und das Kindeswohl ausreichend beim Verfahren berücksichtigt wird. Auch Rechtsanwälte können Verfahrenspfleger sein.(wie) Infos: Caritasverband für die Region Trier, Telefon: 0651/20960, Sozialdienst Katholischer Frauen, Telefon: 0651/94960

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