Weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten

Aromatisierte weinhaltige Cocktails dürfen Sekt enthalten. Nach der Klage der Sektkellerei Herres hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz jetzt zu Gunsten des Trierer Unternehmens entschieden.

Trier/Koblenz. (red/eg) Ein Mischgetränk, das sich unter anderem aus mehr als 50 Prozent Sekt und Orangennektar zusammensetzt, darf als aromatisierter, weinhaltiger Cocktail bezeichnet und unter der Angabe "mit Sekt & Orange" in den Verkehr gebracht werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in zweiter Instanz entschieden (Urteil vom 2. Juli, Aktenzeichen 8 A 10310/08.OVG). Hintergrund des Urteils ist die Klage der Trierer Sektkellerei Herres, die seit 2007 bundesweit in Supermaärkten und bei Discoutern ein Mischgetränk unter dem Namen "Mousseux Orange" vertreibt. OVG sieht keine Täuschungsgefahr

Das Land hatte zuvor festgestellt, die Etikettierung "mit Sekt & Orange, aromatisierter weinhaltiger Cocktail" sowie die Abfüllung in einer schaumweinähnlichen Glasflasche sei eine Irreführung der Verbraucher. Gegen diese Feststellung klagte das Unternehmen und wurde in erster Instanz vor dem Trierer Verwaltungsgericht abgewiesen. Im Berufungsverfahren hat das OVG der Klage nun stattgegeben. Es sei zulässig, einen aromatisierten weinhaltigen Cocktail unter der Verwendung von Sekt herzustellen. Die Richter führten aus, Wein sei nach der anzuwendenden EU-Verordnung als Grundbestandteil erlaubt, der als übergreifender Begriff auch Sekt einschließe. Die Etikettangaben auf der Flasche machten deutlich, dass es sich um ein Mischgetränk aus mehreren Bestandteilen handele. "Eine Täuschungsgefahr darüber", so das Gericht weiter, "dass stattdessen ein ‚Sekt' oder ein ‚Sekt-Orange' vorliege, bestehe nicht." Die Herres Gruppe International, zu der die Sektkellerei gehört, äußerte sich gestern positiv zur Entscheidung aus Koblenz. "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt", freute sich Geschäftsführer Adolf Lorscheider im Gespräch mit dem TV. Mit dem Urteil öffneten sich für das Unternehmen neue Verkaufsfelder abseits des klassischen Sekt-Geschäfts: "Wir haben uns bisher zurückgehalten, aber jetzt können wir bestehende Ideen weiterentwickeln", kündigte Lorscheider einen Ausbau der Produkt sparte an.

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