MEHRFACHNENNUNG
Sind auf einer Liste Mehrfachbenennungen vorgenommen - dabei sind Bewerber zwei- oder dreifach aufgeführt - erhalten diese Bewerber zwei oder drei Stimmen. Hat eine Partei wie in unserem Trier-Stadt-Beispiel die FDP mehrere Kandidaten dreifach benannt, bekommen diese auch jeweils drei Stimmen, bis das Kontingent an 52 möglichen Stimmen erschöpft ist.
11.06.2004
, 20:07 Uhr
In diesem Fall bekommen Stefanie Lejeune und die folgenden je drei Stimmen.