MEHRFACHNENNUNG

Sind auf einer Liste Mehrfachbenennungen vorgenommen - dabei sind Bewerber zwei- oder dreifach aufgeführt - erhalten diese Bewerber zwei oder drei Stimmen. Hat eine Partei wie in unserem Trier-Stadt-Beispiel die FDP mehrere Kandidaten dreifach benannt, bekommen diese auch jeweils drei Stimmen, bis das Kontingent an 52 möglichen Stimmen erschöpft ist.

In diesem Fall bekommen Stefanie Lejeune und die folgenden je drei Stimmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort