Vorsicht vor der Mogelpackung

Trier · Die Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz warnt vor versteckten Preiserhöhungen im Handel. Von Samstag an gilt die neue Verpackungsverordnung: Damit darf die Tafel Schokolade 90 Gramm schwer sein oder die Milch in einem 0,66 Liter Tetra-Pak angeboten werden.

(hw) "Kunden sollten von heute an beim Einkauf die Augen besonders gut aufmachen", rät Kirsten Thul-Kunsmann von der Verbraucherberatung in Trier. Denn beim Verpacken ist seit heute erlaubt, was dem Hersteller gefällt. Für Lebensmittel und viele andere Produkte sind damit fast alle Verpackungsgrößen möglich - Wein und Spirituosen ausgenommen. Verbraucherschützer nennen die neue Regelung "Nonsens", der Einzelhandel freut sich über die größere Freiheit, um Singles und Zwei-Personen-Haushalte zu bedienen. Dieses Argument lässt Verbraucherschützerin Thul-Kunsmann nicht gelten: "Auch früher war die Milch in der Halbliter-Größe erlaubt und andere Produkte konnten auch in kleinen Inhaltsgrößen angeboten werden." Nun seien aber Größenabweichungen möglich, die "keinen Sinn" machten, und "für die Verbraucher wird der Preisvergleich im Supermarkt viel schwieriger", sagt Thul-Kunsmann. Rechtlich gesehen verstoßen Produkte gegen die Verordnung, "wenn die Verpackung 30 Prozent Luft enthält", erklärt die Verbraucherschützerin. Nach Ansicht des Handels werden die neuen Größen wohl nicht so schnell in den Regalen auftauchen, weil die Umstellungen teuer sind.

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