Verbraucher Eis-Rückruf: Häagen-Dazs nimmt drei Produkte wegen Pflanzenschutzmittel vom Markt

Bei den heißen Temperaturen ist ein Becher Eiscreme sehr verlockend. Bei Häagen-Dazs sollte man aber vorher kurz prüfen, ob das Eis von dem aktuellen Rückruf betroffen ist.

Rückruf bei Häagen-Dazs: Pflanzenschutzmittel in drei Speiseeis-Produkten
Foto: Getty Images/LordRunar

In einigen Ländern wurde bereits früher ein Rückruf von Häagen-Dazs-Eiscreme eingeleitet. Jetzt ist auch Deutschland dran. Der Hersteller General Mills ruft drei Produkte zurück, weil es Probleme mit Eis der Geschmacksrichtung Vanille gibt. Die betroffenen Produkte können Verbraucher am Mindeshaltbarkeitsdatum und der Zahlenfolge im Barcode (Strichcode) erkennen.

So finden Sie heraus, ob Sie vom Häagen-Dazs-Eis in Ihrem Gefrierschrank die Finger lassen sollten:

Für dieses Eis von Häagen-Dazs gilt der Rückruf

  • Häagen-Dazs Vanilla 460 ml mit Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 21.05.2023 (Barcode: 3415581101010)
  • Häagen-Dazs Vanilla 95ml mit Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 21.05.2023 (Barcode: 3415581311716)
  • Häagen-Dazs Classic Collection 4 x 95 ml (380 ml) mit Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 21.05.2023 (Barcode: 3415581505719)

Bei letzterem Produkt handelt es sich um eine Auswahl kleinerer Eisportionen, die als Viererpack mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen verkauft wird.

Was mache ich mit Häagen-Dazs, das zurückgerufen wurde?

Falls Sie entdecken, dass Sie eines der drei Eisprodukte gekauft haben, sollen Sie es nicht verzehren. Sie können das Produkt in das Geschäft zurückbringen, in dem dem Sie es gekauft haben. Der Kaufpreis wird erstattet. Der Hersteller weist ausdrücklich darauf hin, dass nur die oben genannten Produkte der Marke Häagen-Dazs von dem Rückruf betroffen sind.

Warum gibt es den Rückruf bei Häagen-Dazs?

General Mills hat bei Überprüfungen festgestellt, dass es in der Eiscreme Rückstände des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid gibt. Dieser Stoff kann das Erbgut verändern und Krebs erzeugen, erklärt unter anderem die Verbraucherzentrale Hamburg. Im Lebensmittelbereich ist Ethylenoxid in Deutschland schon seit 1981 verboten.

Was den Rückruf bei Häagen-Dazs betrifft, konnte der Hersteller nach eigenen Angaben die Ursache des Problems finden. Die Belastung mit Ethylenoxid geht demnach auf das Vanilleextrakt eines Zulieferers zurück.

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