Stadtentwicklung Das Räumen nicht versäumen

Bitburg · Die Stadt hat Ende des vergangenen Jahres die Satzung für den Winterdienst geändert. Bei der SPD ist die neue Regelung umstritten.

 Wenig Schnee, aber trotzdem rutschig: So sieht es derzeit in der Bitburger Fußgängerzone aus.

Wenig Schnee, aber trotzdem rutschig: So sieht es derzeit in der Bitburger Fußgängerzone aus.

Foto: TV/Christian Altmayer

Viel Schnee ist nicht zu sehen auf Bitburgs Straßen. Hier und da gibt es Verwehungen, Spiegelpfützen auf dem Asphalt. Für Glatteis ist es zu trocken. Trotzdem beklagt die Verwaltung dass auch beim späten Wintereinbruch nicht jeder Bürger seiner Räumpflicht nachgekommen sei.

Dabei hatte die Stadt die Satzung für den Winterdienst erst Ende des vergangenen Jahres geändert (der TV berichtete). Die neue Regel: Wer keinen Einsatz an der Schneeschaufel zeigt, hat mit einem Bußgeld von 5 bis 5000 Euro zu rechnen.

Das betrifft allerdings nur die Bürger, die in wenig befahrenen Straßen leben. Für die Hauptverkehrsadern ist der städtische Räumdienst zuständig. Überall sonst – auch auf den Gehwegen – muss nicht wie zuvor von 7.30 bis 20 Uhr sondern von 7 bis 21 Uhr gekratzt und geschaufelt werden.

Mit dieser Frist hat die SPD im Stadtrat ein Problem. Fraktionsvorsitzende Irene Weber fragt sich: „Wie begründet die Verwaltung den Winterdienst bis 21 Uhr?“ Den Sozialdemokraten jedenfalls sei keine Gemeinde bekannt, in der der Bürgerdienst noch so spät verrichtet werden müsse. Also fragt sie im Rathaus nach.

Die Antwort erhält sie per Brief. Darin heißt es, die langen Geschäftszeiten der Bitburger Läden seien der Grund fürs abendliche Schneeschippen. Supermärkte wie Rewe, Kaufland und Edeka hätten bis 21 Uhr geöffnet. Die Kunden wären auch danach noch in der Stadt unterwegs, könnten also auf Schnee und Eis ausrutschen.

Bei solchem Verkehr erlaube der Gesetzgeber ausgedehnte Zeiten für den Winterdienst. So steht es in einem Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Jahr 1984. Dort ist zwar nur eine Räumpflicht bis 20 Uhr gefordert. Längere Zeiten sind aber erlaubt, wenn etwa der späte Ladenschluss es erfordere. Eine ähnliche Regelung hat sich die Stadt Trier gegeben. An dieser haben sich die Bitburger orientiert, wie es im Brief an Weber heißt. Tatsächlich verlangt die Moselstadt von ihren Bürgern, von 7 bis 21 zu streuen und zu schaufeln. Das verrät ein Blick auf die Internetseite der Verwaltung. In Wittlich hingegen reicht die Räumfrist nur bis 20 Uhr. Und das obwohl die Supermärkte bis 21 Uhr geöffnet haben. Anscheinend können die Gemeinden also selbst ermessen, was sie für nötig halten und was nicht.

 Im Moment scheint das mit dem Schneeschippen ohnehin keine Frage des „wann“, sondern eine des „überhaupt“ zu sein. Doch wer kein Eis kratze, habe künftig mit Konsequenzen zu rechnen, wie ein Sprecher der Stadt auf Anfrage des TV mitteilt. Etwa 50 Schneesünder hätten in den vergangenen Tagen Post aus dem Rathaus bekommen. Ihnen sei „noch einmal die Sachlage verdeutlicht“ worden. Beim nächsten Wintereinbruch werde sich zeigen, ob die Aktion gefruchtet habe, sagt der Sprecher, andernfalls werde Bußgeld fällig.

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