Das Leergut muss warten

Bitburg · Der Kaufland-Markt in der Kölner Straße soll modernisiert und geringfügig vergrößert werden. Voraussetzung dafür ist eine Änderung des Bebauungsplans, die sich nun aufgrund eines Einwands der Kreisverwaltung erneut verzögert.

 Bei der geplanten Erweiterung des Kaufland-Marktes soll vor allem der Lärmschutz berücksichtigt werden. TV-Foto: Uwe Hentschel

Bei der geplanten Erweiterung des Kaufland-Marktes soll vor allem der Lärmschutz berücksichtigt werden. TV-Foto: Uwe Hentschel

Foto: Uwe Hentschel (uhe) ("TV-Upload Hentschel"

Bitburg. Es ist im Grunde nur eine formale Ergänzung. Doch sorgt diese für eine weitere Offenlage der Pläne. Die Öffentlichkeit sowie die von der Planung betroffenen Behörden und sogenannten Träger öffentlicher Belange werden also ein drittes Mal gefragt, ob sie gegen die derzeit laufende Änderung des Bebauungsplans etwas einzuwenden haben. Konkret bezieht sich diese Planänderung auf das Grundstück des Bitburger Kaufland-Marktes. Der Betreiber, die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG, beabsichtigt eine Modernisierung des Supermarktes in der Kölner Straße und in diesem Zusammenhang auch eine Verlagerung und Vergrößerung des Leergutlagers.
Der Knackpunkt ist allerdings der, dass das Kaufland unter anderem an die Burbetstraße grenzt und einigen der dort lebenden Anwohner der Markt schon jetzt zu laut ist. Durch das neue Leergutlager sei mit noch mehr Lärm zu rechnen, so die Befürchtung der Anwohner. Weshalb in der ersten Offenlage der Pläne im vergangenen Frühjahr bereits auf dieses Problem hingewiesen wurde.
Die Verwaltung hat darauf reagiert und die geplante Erweiterung des Marktes an entsprechende Schallschutzmaßnahmen geknüpft (der TV berichtete). Im Herbst folgte dann unter Berücksichtigung dieser Auflagen die zweite Offenlage, bei der unter anderem auch der Eifelkreis erneut um eine Stellungnahme gebeten wurde. Und die Kreisbehörde hat angeregt, die baulichen Schallschutzmaßnahmen nicht nur im Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Kaufland festzuhalten, sondern auch in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans. Entsprechend dieser Forderung wurde der Planentwurf ein weiteres Mal - wenn auch nur minimal - geändert, sodass er nun Anfang 2017 erneut öffentlich ausgelegt wird.
Da die Berücksichtigung des Schallschutzes bei den bisherigen Offenlagen eine der zentralen Forderungen war und durch die Änderung des Planentwurfs dieser Forderung Rechnung getragen wird, rechnet das für das Verfahren zuständige Planungsbüro nun aber mit keinen weiteren, Einwänden, die ein erneutes Überarbeiten der Planung erfordern würden. Demnach könnte das Verfahren im Frühjahr abgeschlossen werden und der Umbau im Lauf des kommenden Jahres erfolgen. uhe

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