Gregor Eibes bleibt Landrat im Kreis Bernkastel-Wittlich

Bernkastel-Wittlich · Die Landratswahl vom 27. März 2011 ist gültig. Die Altersgrenze für Kandidaten diene einer kontinuierlichen Amtsführung, urteilt das Verwaltungsgericht Trier.

Bernkastel-Wittlich. Als Landratskandidat darf sich nur zur Wahl stellen, wer am Tag der Wahl noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat. Klaus Münch aus Malborn jedoch war bereits 66 Jahre alt und wurde nicht zur Wahl zugelassen. Deshalb wollte er vor dem Verwaltungsgericht Trier erreichen, dass die Wahl annulliert wird. Gestern fiel das Urteil: Die Landratswahl ist gültig, es gibt keine Neuwahl.
Im Juli 2011 hatte Münch Klage erhoben - aus Sicht der Richter zu spät. Doch die Klage sei nicht nur unzulässig, sie wäre auch unbegründet gewesen, da keine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung vorliege. Die Vorschrift diene dem legitimen Zweck, eine kontinuierliche und effektive Amtsführung bis zum Ablauf der Amtszeit sicherzustellen. uq

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