Lange Haftstrafen für Kokain-Schmuggler

Prüm/Trier · Der zweitgrößte Drogenfund des Jahres im Bezirk des Landgerichts Trier ging Zollfahndern kurz vor Ende 2014 ins Netz: Bei einer Kontrolle auf der A60 bei Prüm fanden sie in einem Leihwagen fünf Kilogramm sehr reines Kokain mit einem Straßenverkaufswert von rund 400.000 Euro. Die beiden jungen Männer, die im Auto saßen, sind jetzt vom Landgericht Trier verurteilt worden.

Für die Dritte Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Armin Hardt geriet der Prozess zur schleppenden Angelegenheit: Die beiden Angeklagten sind griechische Staatsbürger. Der 31-jährige L. ist zwar in Deutschland geboren und aufgewachsen und spricht daher fließend deutsch - sein mutmaßlicher Komplize M. (23) jedoch nicht. Der Dolmetscher, der am ersten Tag beauftragt war, ihm ein durchgehendes Verständnis des Prozesses zu ermöglichen, war damit erkennbar überfordert. Am zweiten Tag wurde er ersetzt.

So beschränkte sich der Vorsitzende Richter zunächst darauf, die Vorgeschichte der Angeklagten zu erfahren. Bei Hardt ist dieser Teil des Prozesses aber ohnehin immer viel mehr als nur ein Aufwärmen: Um sich den jeweiligen Taten anzunähern, will er stets auch die Menschen dahinter und damit ihre Beweggründe erfassen.

Der ernste und aufmerksame M. erzählt, dass er nahe der türkischen Grenze aufgewachsen sei. Ein Studium an einer technischen Hochschule blieb ohne Abschluss: Unter anderem sei das Geld knapp geworden. Dabei blieb es auch, als er nach dem Militärdienst anfing, als Bedienung in der Gastronomie zu arbeiten - sieben Tage die Woche für 700 Euro im Monat. Weil er im krisengeschüttelten Griechenland keine Zukunft gesehen habe, sei er nach Deutschland gekommen. Unterschlupf fand er bei L. in Hamburg, einem entfernten Verwandten.

Der lässt durch seinen Anwalt eine Erklärung verlesen, in der er die versuchte Schmuggel-Tour voll auf seine Kappe nimmt: Weil ein geplanter Fahrer ausgefallen sei, habe er M. gebeten, mit ihm nach Antwerpen zu fahren, um etwas abzuholen - ihm aber nicht erzählt, um was es sich handelt.

Für Staatsanwalt Wolfgang Barrot ist unvorstellbar, dass M. sich darauf eingelassen hätte, ohne Fragen zu stellen. Und auch, dass die Angeklagten im Prinzip die Tat einräumen, beeindruckt ihn wenig: Das alles sei immer nur "scheibchenweise" geschehen.

Für den einschlägig vorbestraften L fordert Barrot sechs Jahre, für den bisher unbescholtenen M. fünf Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe - jeweils für "die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben". Als einer von drei Anwälten führt der Hamburger Manfred Wobick unter anderem aus, dass die Akzeptanz einer fragwürdigen Übersetzerleistung immerhin den zügigen Prozess ermöglicht habe - zwecklos: Die Strafkammer folgt Barrots Forderung. Der Versuch, "das 860-fache der geringen Menge einer harten Droge" einzuführen, müsse empfindlich bestraft werden, sagt Hardt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Anwälte können innerhalb einer Woche Revision beantragen.

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