Planwagen-Unfall: Gericht verwarnt Fahrer

Es war das traurige Ende eines Betriebsausflugs: Zehn Menschen verletzten sich, als der Planwagen, mit dem sie einen feuchtfröhlichen Ausflug unternahmen, bei Spangdahlem umkippte. Der Fahrer des Gespanns wurde gestern vom Amtsgericht Bitburg wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwarnt.

Bitburg. Sie sind Kollegen, arbeiten oft gemeinsam in einer Schicht in ihrer Firma in Wittlich. Am Donnerstag jedoch nimmt der eine auf der Anklagebank Platz, der andere auf der Zeugen-Seite. Einer muss sich als Angeklagter vor dem Bitburger Amtsgericht verantworten, weil er im September 2009 eben jenes Unglücks-Gespann lenkte, das in einem Kreisverkehr bei Spangdahlem umkippte. Der andere ist einer der zehn Verletzten, die nach dem Sturz des Anhängers im Krankenhaus versorgt werden mussten. Eine gebrochene Nase, einen angebrochenen Kiefer und Schnittverletzungen hatte der 61-Jährige davongetragen. Nichtsdestotrotz sagt er vor Gericht über den Angeklagten: "Das ist ein prima Kollege." Und: "Ich denke, er hat nichts verkehrt gemacht."

Versicherungs-Verstoß wird nicht geahndet



Der 45-jährige Maschinenbauer habe es sogar besonders gut gemeint, ist gar der Verteidiger des Angeklagten, Bernd Leif, überzeugt: "Da wollen Arbeitskollegen gemeinsam einen angenehmen Tag verbringen, mein Mandant organisiert alles, besorgt das Fahrzeug, erklärt sich bereit zu fahren und verzichtet damit darauf, mitzutrinken - und dann endet das Ganze tragisch." Und es endet vor Gericht, weil nach Überzeugung der Anklage eben doch nicht alles richtig gemacht wurde an jenem Tag im September 2009. Fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wirft Staatsanwalt Wolfgang Spies dem 45-Jährigen vor. Dieser steht nicht allein vor Gericht: Auch der Eigentümer des Anhängers, ein Schulfreund des Fahrers, ist angeklagt wegen Versicherungs-Verstoßes, und weil er zugelassen hatte, dass jemand anderes sein Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führte.

Beide beteuern, sie hätten nicht gewusst, dass bei Planwagen-Fahrten eine besondere Fahrerlaubnis vonnöten ist und dass der Anhänger Marke Eigenbau nicht versichert war. Sie hätten es aber wissen müssen, ist Staatsanwalt Spies überzeugt. Nichtsdestotrotz einigen sich die Parteien schließlich darauf, dass der Versicherungs-Verstoß nicht geahndet wird: Der 44-jährige Halter bekräftigt glaubhaft, dass er überzeugt war, der Anhänger sei über den Traktor mitversichert. Da darüber hinaus die Rechtslage sehr kompliziert ist, wird das Verfahren gegen den Eigentümer gegen eine Zahlung von 500 Euro an die Staatskasse eingestellt.

Ganz so glimpflich kommt der Fahrer nicht davon: Mit dem Planwagen hätte man nicht im Straßenverkehr fahren dürfen, erklärt der Sachverständige Norbert Pinter. Die Konstruktion des Anhängers sei ungeeignet, der Aufbau derart hoch, dass schon 20 Stundenkilometer genügen, um das Gefährt zum Kippen zu bringen. Da sei es nahezu unerheblich, dass der Fahrer offenbar umsichtig in den Kreisverkehr einbog. Er sei einfach nicht langsam genug gefahren.

"Ein Fehler, der jedem passieren kann", zeigt Richter Ulrich Kasel Verständnis: "Sie sind der Gelackmeierte in der ganzen Geschichte." Kasel urteilt milde: Er verwarnt den 45-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und setzt die Strafe zu einem Jahr auf Bewährung aus. Der Angeklagte muss als Auflage 500 Euro an das DRK zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort