Umwelt Wenn das Fass überläuft ...

Spangdahlem · Bei einem Unwetter wurde der Heckengraben in Spangdahlem beschädigt. Dieser Vorfall wird das Landgericht Trier beschäftigen. Denn die VG Speicher, die die Sanierung übernommen hat, fordert jetzt Schadenersatz vom Bund.

 Auf dem Trockenen: Derzeit ist das Regenauffangbecken auf dem Flugplatz fast leer. Bei einem Unwetter im Jahr 2017 soll es übergelaufen sein.

Auf dem Trockenen: Derzeit ist das Regenauffangbecken auf dem Flugplatz fast leer. Bei einem Unwetter im Jahr 2017 soll es übergelaufen sein.

Foto: TV/Christian Altmayer

Dunkle Wolken ziehen am 10. Juli 2017 über die Eifel. Auch rund um die Air Base Spangdahlem zeigt sich das Tief Wolf von seiner schlimmsten Seite. Literweise prasselt der Regen vom Himmel. Darüber was dann passiert, gibt es unterschiedliche Auffassungen.

Klar ist, dass das Regenauffangbecken der Air Base, ein meterhoher Behälter, überläuft. Klar ist auch, dass sich das Wasser in den Heckengraben ergießt. Dass sich das Rinnsal in einen reißenden, braunen Strom verwandelt, der Böschungen fortspült, eine Sandsteinmauer mitreißt und Grundstücke überschwemmt.

Unbekannt ist allerdings, wie es zu den immensen Schäden an dem Gewässer in Spangdahlem kommen konnte. Im April soll das Landgericht Trier diese Frage klären. Und einen Rechtsstreit beenden, der vor mehr als einem Jahr begann.

Die Verbandsgemeinde (VG) Speicher hat am 23. Juli 2017 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Die Kommune fordert 200 000 Euro Schadenersatz von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, kurz Bima, und eine Zusicherung, dass die Behörde für die Kosten weiterer Sanierungsmaßnahmen am Heckengraben aufkommt.

Mehr als 70 000 Euro hat die VG im vergangenen Jahr in das Gewässer investiert. Doch der  Bach ist nach wie vor weit davon entfernt so auszusehen wie vor jenem Sommer. Derzeit trägt der Heckengraben ein Korsett aus Beton, zuvor war er in Sandsteinmauern eingefasst. „Das waren nur Notmaßnahmen“, erklärt Bauamtsleiter Edmund Weimann: Ihn wiederherzustellen, würde einige Hunderttausend Euro kosten. Doch auf dieser Summe will die VG nicht sitzenbleiben, denn sie sieht den Flugplatz Spangdahlem verantwortlich für die Überschwemmung.

Die Mitarbeiter des US-Stützpunktes haben falsch reagiert, glaubt Weimann. Sie hätten kontrolliert Wasser aus dem Regenauffangbecken ablassen müssen. Weil sie dies nicht taten, sei die Grube übergelaufen.

Auch Klaus Rodens hält diese Version für „theoretisch möglich“. Der Ortsbürgermeister von Spangdahlem arbeitet als Personalleiter auf der Air Base. Er kennt den Mechanismus der Auffangbecken und die Geschichte seiner Gemeinde. Nie, sagt er, sei es zu einem derartigen Schaden gekommen – auch nicht bei den schweren Unwettern im Sommer 2018: „Vergangenen Juni wurde das Wasser überwacht aus dem Becken abgelassen. Das haben wir kontrolliert und das hat einwandfrei funktioniert.“ Wenige Tage nach dem das Tief Wolf über die Eifel zog, seien die Öffnungen im Regenauffangbecken hingegen geschlossen gewesen, sagt Rodens. Ein Indiz dafür, dass während des Unwetters kein Wasser abgelassen wurde?

Für die Bima offenbar nicht. Die beruft sich stattdessen auf ein sogenanntes „Jahrhundertereignis“. Einen Regen, der so stark war, dass der Graben nicht standhalten konnte. Warum die Behörde haftbar ist? Sie vertritt in Prozessstandschaft das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika. Es ist Praxis, dass der Bund haftet, wenn US-Truppen außerhalb eines Militärgeländes Schäden verursachen. Nur ist dies nach Ansicht der Bonner Stelle offenbar keinesfalls geklärt. Detaillierter äußern will sich ein Sprecher auf TV-Anfrage allerdings nicht.

Der Prozess zwischen der Bundesanstalt und der VG Speicher beginnt am 10. April um 14 Uhr in Saal 76 am Landgericht Trier.

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