Wer nicht lernen will, muss büßen

Prüm · Das Amtsgericht Prüm hat gestern einen 28 Jahre alten Eifeler zu einer zweimonatigen Haft und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er an einem eskalierten Hausfriedensbruch in Arzfeld beteiligt gewesen sein soll. Die Haft ist auf Bewährung ausgesetzt, das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Prüm. Nein, die Strafe gehe nicht in Ordnung, findet der Angeklagte. Er sei der Meinung, "dass ich an dem Abend nichts gemacht habe". Der Abend - das ist der 4. Juli 2014, Termin des Viertelfinales zwischen Frankreich und Deutschland bei der Fußballweltmeisterschaft in Brasilien. In einer Arzfelder Kneipe haben sich etwa 20 Gäste zu einer WM-Party versammelt.
Unter ihnen: der heute 28-Jährige aus der Verbandsgemeinde Arzfeld - und ein Bekannter aus dem nordrhein-westfälischen Siegen. Auch dieser ist angeklagt, erscheint aber nicht zur Verhandlung. Amtsrichter Jan Keppel erlässt Haftbefehl, die Verfahren werden voneinander getrennt.
Die beiden, so schildern es mehrere Zeugen, schienen auf Ärger aus. Vor allem der Mann aus NRW fiel den Kneipengästen und -betreibern auf, die Keppel im Lauf der Verhandlung vernimmt: durch aggressives und provokantes Verhalten. Durch seine Kleidung, die den Zeugen zufolge auf eine rechtsextreme und rassistische Gesinnung hindeutete, wie der Aufdruck "White Power" - weiße Macht - auf der Jacke und weitere Schriftzüge auf einem T-Shirt verrieten. Und durch den Wunsch, aus der Musikbox "Nazigruppen" zu hören, wie ein 34-jähriger Zeuge aussagt. Darüber habe er sich aufgeregt und geantwortet: "Das könnt ihr zu Hause hören."
Die Wirte verwiesen die beiden Gäste des Hauses. Diese aber ließen sich rund eine Dreiviertelstunde Zeit damit, ihr Bier auszutrinken, die Situation eskalierte. Ein 43-jähriger Zeuge gibt zu Protokoll, er habe zu dem Mann aus NRW gesagt: "Wenn du nicht friedlich gehst und dein Bier austrinkst, dann helf ich dir."
Und so half er ihm per Schwitzkasten nach draußen. Wo es dann erst recht zur Sache gegangen sei: Der Siegener soll auf den 43-Jährigen eingeschlagen und -getreten haben.
Dem angeklagten Eifeler, der ohne Anwalt gekommen ist, macht er aber keinen Vorwurf: "Er war halt mit der falschen Person am falschen Ort." So sehen es auch andere Zeugen, darunter die 36 Jahre alte Wirtin: "Er hat irgendwie das Talent, zur falschen Zeit mit den falschen Personen am falschen Ort zu sein."
Dieses Talent hat er allerdings schon öfter unter Beweis gestellt und dabei "hinlänglich Erfahrungen mit meinen Kollegen gemacht", wie Richter Keppel darlegt. Es ist eine lange Liste der Straftaten und der Verurteilungen - sie reicht von Betrug bis zu mehreren Einbrüchen, von gemeinschaftlichem Diebstahl bis zur Körperverletzung: So habe er vor ein paar Jahren in Neuerburg einer Frau unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Da ist auch Staatsanwältin Beatrix Klingler der Meinung, dass eine Geldstrafe "nicht mehr ausreichend" sei, um ihn von weiteren Taten abzuhalten. Sie fordert eine Haftstrafe von zwei Monaten, die aber aufgrund einer dennoch positiven Sozialprognose auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne - zumal der Angeklagte einen Job hat.
Richter Keppel schaut sich um, sein Blick fällt auf eine Tante des Angeklagten: "Die Tante guckt böse, der Angeklagte grinst - was soll der Richter jetzt denken?", fragt er. Und verhängt kurz darauf sein Urteil, in dem er zur Bewährungsstrafe noch monatlich 20 Euro packt, zu zahlen über drei Jahre an das Altenheim Prüm ("Die wollen einen elektrischen Rollstuhl kaufen"). Das sei zwar viel: "Aber zu Ihren Gunsten kann ich nicht viel sagen." Denn anstatt den Fehler zuzugeben und daraus zu lernen, "sitzen Sie hier und sagen: Ich hab nichts gemacht." Und angesichts des Strafregisters gehe es "offenbar nicht in Ihren Schädel rein", dass man sein Verhalten ändern müsse - eine Geldstrafe reiche da eben nicht mehr aus.

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