Streit um Bauschutt-Deponierung

Bei einer Kontrolle des Landesamts für Geologie und Bergbau sind Bauschutthalden in den Lavagruben Oberstadtfeld und Rockeskyll entdeckt worden, für die es laut Amt keine Zulassung gab. Die betroffene Firma Scherer wehrt sich gegen diese Darstellung und sieht sich rechtlich auf der sicheren Seite.

Oberstadtfeld/Rockeskyll. Das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) hat landesweit alle Gruben der 120 Abbaubetriebe, die zur Renaturierung die Tagebauten wieder verfüllen dürfen, kontrolliert. Insgesamt arbeiten 300 Betriebe nach Bergbaurecht.

Landesweit seien "weniger als zehn mit erheblichen Mängeln" aufgefallen, berichtet LGB-Abteilungsleiter Andreas Tschauder. In der Region Trier seien es Oberstadtfeld und Rockeskyll gewesen.

Die Grube in Oberstadtfeld betreibt die Scherer-Baustoffgruppe aus Kastellaun. "Da liegen einige Tausend Tonnen Bauschutt, der ohne die erforderliche bergrechtliche Zulassung abgekippt wurde", erklärt Tschauder. "Das stimmt nicht", widerspricht Jörg Scherer, Geschäftsführer der Scherer-Gruppe. Die Firma habe seit vielen Jahren eine Genehmigung für die Bauschutt-Deponierung, diese sei auch erst vor kurzem vom Verwaltungsgericht Trier bestätigt worden. "Wir arbeiten seriös und haben uns bis dato nichts zu Schulden kommen lassen", erklärt Scherer auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds.

Laut Tschauder ist im Rahmen der Renaturierung das Einbringen von Bauschutt im gewissen Maße zugelassen. "Aber nicht so wie in diesen Fällen", macht der LGB-Experte klar.

"Eine Deklaration als Zwischenlager scheidet aus, weil der Bauschutt nicht entsprechend angeordnet ist. Auch als technisches Bauwerk kann die Bauschutthalde nicht deklariert werden." Fest stehe, dass der Bauschutt ohne LGB-Genehmigung in Oberstadtfeld und in Rockeskyll abgekippt worden sei. Die dortige Grube wird von der Eifellava Hohenfels, einem Zusammenschluss der auch einzeln agierenden Unternehmer Scherer und Dieter Stolz, seit 2000 betrieben.

Scherer hat kein Verständnis für die Aussagen des LGB-Abteilungsleiters: "Wir betreiben einen großen Aufwand, um allen rechtlichen Bedingungen Genüge zu tun. Alles, was deponiert werden soll, wird analysiert. Was nicht dem entspricht, was wir deponieren dürfen, wird auch nicht deponiert." Der Geschäftsführer des Hunsrücker Unternehmens sieht sich in dieser Angelegenheit auf der sicheren Seite, und das "moralisch und rechtlich".

"Damit in den zwei Gruben kein Material mehr angenommen werden darf, bis von uns die Zulassung vorliegt, haben wir Scherer und Stolz die grundsätzlichen Untersagungsverfügungen mit der Androhung von Zwangsgeld geschickt", berichtet Tschauder. Auch die Frage, was mit den Bauschutthalden passiere, sei noch nicht geklärt. Tschauder: "Unsere Analysen dazu laufen noch."

Mit ein Auslöser für die landesweite Kontrolle waren laut Tschauder auch die Vorgänge in der Grube in Dockweiler, wo 2006 ein inzwischen vor Gericht stehender Kölner Unternehmer (der TV berichtete) 8300 Tonnen geschredderten Sondermüll, mit Mutterboden vermischt, für die Renaturierung der Grube geliefert hatte.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort