Theo Palm und der tote Bulle

"Was soll ich tun, wenn wieder so ein Notfall auftritt?" Das fragt Geisfelds Gemeindechef Theo Palm, der vor einem knappen Jahr als Jagdschein-Besitzer einen entlaufenen und aggressiven Jungbullen erlegt hat. Kurz zuvor hatte ihm das Kreis-Ordnungsamt jedoch mit Hinweis auf das Jagdrecht verboten, ein Nutzvieh in seinem eigenen Stall zu töten.

 Theo Palm hat Stress mit dem Kreis. TV-Foto: Herbert Thormeyer

Theo Palm hat Stress mit dem Kreis. TV-Foto: Herbert Thormeyer

Geisfeld. Eine Anzeige hat sich Theo Palm wegen dieses Abschusses beim Kreis nicht eingehandelt. Auch den Jagdschein hat er deswegen nicht verloren. Ratlos und verärgert ist der Geisfelder Ortschef aber dennoch. Denn aus seiner Sicht gibt es selbst ein knappes Jahr nach dem ungewöhnlichen Vorfall "für mich und alle anderen Jäger immer noch keinerlei Klarheit, wie wir uns künftig verhalten sollen". Was war geschehen? Im März 2008 wird Palm von einer Mutterkuh-Halterin aus dem Dorf angerufen. Einer ihrer Jungbullen ist aus der Weide ausgebrochen, irrt in der Dunkelheit auf der K 98 herum und geht sogar einige Autos an. Die Frau bittet Palm, das aggressive Tier zu erschießen. Der hat zunächst Bedenken. Denn: Der Landwirt hatte kurz zuvor vom Kreis-Ordnungsamt eine deutliche Antwort auf eine Anfrage erhalten. Palm wollte einen eigenen, bösartigen Bullen erlegen und hatte dafür eine Genehmigung erbeten. Die Behörde machte ihm aber klar, dass Nutzvieh rechtlich kein jagdbares Wild ist und er diese Tiere nicht töten darf. Deshalb ruft Palm die Polizei hinzu. "Die Kollegen haben eine akute Gefahr für den laufenden Verkehr gesehen. Deshalb haben sie Palm angewiesen, das Tier zu erschießen", sagt Franz Petry, Leiter der Hermeskeiler Polizei. Wegen des dicken Fells der Rinder seien die Dienstwaffen der Polizei unwirksam und größere Kaliber nötig. Also erlegt Palm den Bullen. Wie gesagt: Sanktionen hat der Kreis deswegen nicht verhängt. Er habe ja als "verlängerter Arm" der Polizei agiert, heißt es in Trier. Gleichwohl glaubt sich Palm in einer rechtlichen Grauzone. "Was soll ich machen, wenn an einem Wochenende erneut entlaufene Tiere Menschen gefährden? Dann ist die zuständige Behörde geschlossen, und ich kann keine Genehmigung bekommen." Den Kreis hat er schriftlich mit dieser Frage konfrontiert, von der Behörde aber noch nichts gehört. Deshalb hat der TV nachgefragt. In Trier zeigt man sich über Palms Probleme erstaunt. Die Regelungen seien eindeutig. Entlaufenes Nutzvieh ohne Auftrag und Aufsicht der Vollzugspolizei zu töten, ist für Jäger unzulässig." Gibt in Eilfällen aber die Polizei grünes Licht, ist der Abschuss möglich und der Jäger auf der sicheren Seite. "In der Praxis sind bislang auch keine Probleme bekannt", so die Auskunft vom Kreis.

Meinung

Von Axel Munsteiner

Klare Ansage vom Kreis

Strenge Jagdbestimmungen sind gut, da sie wildes Herumballern verhindern. Aber wenn bei Gefahr die Polizei dazu auffordert, ein entlaufenes Tier abzuschießen, dann muss kein Jäger Angst vor Sanktionen haben. Diese klare Ansage des Kreises als Reaktion auf den Fall Palm ist zweifellos hilfreich. a.munsteiner@volksfreund.de

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