Umwelt Gemeinde muss Hangsicherung zahlen: Eiderberg in Freudenburg wird für 630.000 Euro saniert

Freudenburg · Der Eiderberg in Freudenburg, an dem ein Baugebiet liegt, ist weiter in Bewegung. Die zwölf Jahre zurückliegende Sicherung der Anhöhe, die die Gemeinde veranlassen musste, nachdem ein Haus durch Hangrutsch beschädigt worden war, reicht nicht aus. Die neue Sicherung kostet 630 000 Euro.

 Sieht nach einem idyllischen Garten aus, doch die aus der Mauer gefallenen Steine sind Zeugen des Drucks im Hang.

Sieht nach einem idyllischen Garten aus, doch die aus der Mauer gefallenen Steine sind Zeugen des Drucks im Hang.

Foto: Marion Maier

Steine sind aus der Gartenmauer herausgefallen. In der Wiese sind Risse und kahle Stellen zu finden. In diesen für Laien nicht sonderlich auffälligen Merkmalen zeigt sich nun, was zuvor vor allem in Spezialmessungen nachgewiesen wurde: Der Eiderberg rutscht.

Der Hintergrund 1997 war der Hang in Bewegung geraten und hatte ein Haus schwer beschädigt. Nach einem Jahre andauernden Rechtsstreit hat das Gericht der Gemeinde auferlegt, für die Schäden aufzukommen und den Hang zu sichern. Um die Jahrtausendwende wurde der Hang daraufhin durch den Einbau einer Drainage erstmals stabilisiert. Seitdem steht er unter Beobachtung. Das betroffene Haus, das Risse davongetragen hatte, wurde innen und außen saniert.

Die aktuelle Entwicklung Ingenieur Egbert Adam, der mit seinem Unternehmen Umweltgeotechnik die Kontrollmessungen am Eiderberg seit einigen Jahren betreut, schilderte in der Freudenburger Ratssitzung am Dienstagabend die aktuelle Entwicklung. Er erläuterte, dass er im Herbst 2016 aus den damaligen Messergebnissen das Fazit gezogen hatte: Der Hang ist in Bewegung, aber es besteht kein akuter Handlungsbedarf. Dennoch war auch damals klar, dass der Berg erneut gesichert werden muss. Bis Juli 2017 plante der Ingenieur, der im Ehrenamt Serrigs Ortsbürgermeister ist, eigenen Angaben zufolge den Entwurf für eine Pfahlbetonwand, die den Berg künftig halten soll. Geschätzte Kosten: 630 000 Euro. Auf Grundlage dieses Entwurfs hat die Gemeinde laut Adam einen Zuschuss für das Bauwerk beantragt.

 Ein Riss in der Wiese deutet auf die Verwerfungen im Untergrund hin.

Ein Riss in der Wiese deutet auf die Verwerfungen im Untergrund hin.

Foto: Maier Maier/Marion Maier

Seit 2016 sei nicht allzu viel zu messen gewesen, sagte Adam. Es habe sich eher um eine Ruhephase gehandelt, die nun von einer Bewegungsphase abgelöst werde. Im Mai 2018 habe er im oberen Teil des Hangs deutliche Bewegungen festgestellt. Im Juni hätten die Anwohner des 1997 geschädigten Hauses per E-Mail Alarm geschlagen. Eine Aufwölbung im Garten habe sie stark beunruhigt. Adam schaute sich die Sache am Tag darauf an und stellte fest: „Ja, da sind Spannungen im Boden – mit Rissbildung.“ Seine neue Empfehlung lautete daraufhin: schnellstmöglich in die Sanierung einsteigen.

Der Ratsbeschluss So landete der Punkt am Dienstag, rund zwei Wochen später, auf der Tagesordnung der Ratssitzung. Nachdem der Rat das Thema bereits in nicht-öffentlicher Sitzung besprochen hatte, gab es im öffentlichen Teil keine Diskussion. Einstimmig bei einer Enthaltung stimmte das Gremium dafür, die für die Sanierung noch fehlende Summe von 130 000 Euro über Kredite zu finanzieren, die im Haushalt für Investitionen vorgesehen sind. Ortsbürgermeister Bernd Gödert erklärte: „Vermutlich werden nicht alle Investitionen umgesetzt.“

190 000 Euro an Krediten hatte die Gemeinde für die Hangsanierung im Haushalt bereits eingeplant. Sie hatte urspünglich mit einem Zuschuss von 440 000 Euro gerechnet. Mittlerweile hat das Land den Zuschuss aus dem Investitionsstock, aus dem Mittel für nicht anderweitig förderbare Vorhaben bereitgestellt werden, bewilligt. Er beträgt jedoch lediglich 300 000 Euro. Der Freudenburger Rat stimmte ebenfalls dafür, die vorbereitenden Arbeiten für die Hangsanierung, wie von Adam vorgeschlagen, umgehend beschränkt auszuschreiben. Eine solche Ausschreibung ist bis zu einem Wert von 50 000 Euro möglich. Adam rechnet damit, dass die Arbeiten dann Ende August vergeben werden könnten. Das eigentliche Erstellen der Pfahlbetonwand muss laut Adam öffentlich ausgeschrieben werden.

Die Betroffenen Das Paar, das im betroffenen Haus wohnt, hatte die Ratssitzung besucht, wollte sich aber auf TV-Nachfrage nicht äußern. Der Freudenburger Fall hat Gemeinden sicherlich sensibilisiert, bei der Ausweisung von Neubaugebieten genauer hinzuschauen. Eine Baugrunduntersuchung ist laut Kreisverwaltung nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.

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