Mann bewirft eine Frau mit Steinen

Schuldfähig oder nicht? Vor dieser Frage stand das Landgericht, das über einen psychisch kranken Cochem-Zeller urteilen musste, der sich wegen versuchter Körperverletzung zu verantworten hatte.

Koblenz/Cochem-Zell. (dj) Das Landgericht Koblenz hat die Unterbringung eines 49-Jährigen aus dem Kreis Cochem-Zell in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Die Vollstreckung hat es jedoch für vier Jahre ausgesetzt und ihn dazu verurteilt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Behandlung in einer offenen psychiatrischen Fachklinik zu beginnen.

Der Mann hatte gestanden, im vergangenen Sommer in Blankenrath eine Frau mit Steinen beworfen und außerdem an der Tür eines Gasthofes in Blankenrath randaliert zu haben. Ein Gutachter stellte fest, dass der Angeklagte wegen einer Schizophrenie nicht schuldfähig ist. "Sie haben andere Menschen angegriffen, aber sie sind nicht voll verantwortlich für das, was sie taten", so die Vorsitzende Richterin Julia Jeserich in ihrer Urteilsbegründung. Dem Angeklagten müsse allerdings geholfen werden. "Wenn jetzt nichts gemacht wird, dann passiert vielleicht Schlimmeres. Deshalb muss jetzt was anderes passieren", so die Richterin.

Schuldunfähig laut Gutachter



In ihrem Urteil war die 3. Strafkammer des Landgerichts Koblenz den Anträgen sowohl der Verteidigung als auch der Staatsanwaltschaft gefolgt. "Das Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte für die versuchte Körperverletzung schuldunfähig, zumindest aber vermindert schuldfähig ist", so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Da von dem Gutachter eine ungünstige Prognose für das zukünftige Verhalten des 49-Jährigen gestellt wurde, sei eigentlich die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik angebracht. Dennoch halte er eine Bewährung für sinnvoll, da der Gutachter sich für eine Behandlung in Saffig und einen "therapeutischen Neuanfang" in einem anderen Umfeld ausgesprochen habe. Harte Worte fand der Cochemer Rechtsanwalt Hans Bleck, der den 49-Jährigen verteidigte. "Es ist wichtig, dass der Angeklagte aus diesem Verfahren die Erkenntnis mitnimmt, dass dieses Angebot, in Saffig eine Behandlung aufzunehmen, ein großes Entgegenkommen ist", meinte er in seinem Plädoyer und wandte sich an seinen Mandanten: "Wenn diese Behandlung abgebrochen wird, dann ist die Bewährung weg. Ergreifen Sie diese Chance."

Angeklagter nimmt Hilfe an



Zusammengesunken verfolgte der 49-Jährige die Verhandlung, oft kamen ihm die Tränen. "Es wird nichts mehr vorfallen", beteuerte er und meint: "Jetzt habe ich endlich eine Perspektive und weiß, dass mir geholfen werden kann." Er hatte vor Gericht einer Behandlung in Saffig zugestimmt. "Ich bin überzeugt, dass dies gut für Sie ist, und ich hoffe, dass wir Sie hier vor Gericht nicht mehr sehen", so Richterin Juli Jeserich. Das Urteil ist rechtskräftig.

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