Rosinen-Pickerei und gezielte Hilferufe

Wer regelt den Betrieb der Taxis im Bereich Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach? Dazu gibt es verschiedene Sichtweisen. Den Nachteil haben Leute, die frühmorgens ein Taxi brauchen.

 Taxiunternehmer Ulrich Seinsche vor einem seiner Wagen. TV-Foto: Winfried Simon

Taxiunternehmer Ulrich Seinsche vor einem seiner Wagen. TV-Foto: Winfried Simon

Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach. Wer montags bis freitags zwischen 2 und 6 Uhr morgens ein Taxi benötigt, schaut seit dem 24. Juni an der Mittelmosel in die Röhre: zumindest wenn er eines der ortsansässigen Unternehmen anruft. An diesem Tag haben die Unternehmen Priwitzer, Edringer (beide Bernkastel-Kues) und Seinsche (Traben-Trarbach) aus dem 24-Stunden-Betrieb einen 20-Stunden-Betrieb gemacht: ganz bewusst und in dem Glauben, dass sie sich damit strafbar machen. Sie verweisen auf das Personenbeförderungsgesetz. "Nach Einrichtung des Betriebs ist der Unternehmer verpflichtet, diesen während der gesamten Laufzeit der Genehmigung ohne Unterbrechung aufrecht zu erhalten", heißt es da.Andere Taxiunternehmen hielten sich schon lange nicht mehr an diese Anordnung, beklagen Thomas Priwitzer, Hanne Edringer und Ulrich Seinsche. Sie pickten sich nur noch die Rosinen raus. In den unrentablen Nachtstunden, in denen die Unternehmen oft noch Geld drauf legten, sei von ihnen nichts zu sehen. Ihre Aktion sehen sie als Hilferuf in Richtung der Kreisverwaltung. Sie ist Aufsichtsbehörde und stellt die Konzessionen aus.Kreisverwaltung soll Dienstplan erstellen

 Hier klappt die Zusammenarbeit: Taxen der Firmen Priwitzer und Edringer warten am Bernkasteler Moselufer auf Kundschaft. TV-Foto: Clemens Beckmann

Hier klappt die Zusammenarbeit: Taxen der Firmen Priwitzer und Edringer warten am Bernkasteler Moselufer auf Kundschaft. TV-Foto: Clemens Beckmann



Deren Stellungnahme lässt den Betrachter aber eher ratlos zurück. Die Taxiunternehmen seien verpflichtet, die Beförderung von Personen stets sicher zu stellen. Zu jeder Tages- und Nachtzeit soll eine Beförderung durch Taxis möglich sein, heißt es da. Die Betriebspflicht orientiere sich aber am Bedarf vor Ort. "Die Kreisverwaltung geht daher davon aus, dass die Taxiunternehmer, die ihren Betrieb wochentags von 2 bis 6 Uhr eingestellt haben, dies vor dem Hintergrund geregelt haben, dass vor Ort kein Bedarf besteht.", heißt es. Üblich sei, dass die Taxiunternehmen sich untereinander absprechen, um die Versorgung, besonders in der Nacht, sicher zu stellen. Nach Auskunft von Priwitzer, Edringer und Seinsche ist eine solche Regelung vor Ort aber nicht mehr möglich, weil sich nicht alle Betriebe einbinden lassen. Die drei Unternehmer sehen die Kreisverwaltung in der Pflicht. "Sie muss einen Dienstplan erstellen", fordert Hanne Edringer. Thomas Priwitzer verweist darauf, dass nachts nicht nur Kneipengäste ein Taxi brauchen. Es sei schon vorgekommen, dass Personen sofort in eine Klinik gefahren werden mussten, weil dort ein Spenderorgan auf sie wartete. Die Kreisverwaltung müsse einen 24-Stunden-Betrieb sicherstellen. "Ansonsten ist sie haftbar", sagt Priwitzer. Er kann morgens ablesen, wie viele unbeantwortete Anrufe derzeit zwischen 2 und 6 Uhr eingehen. "Acht bis vierzehn", sagt er.In einer Touristenstadt wie Bernkastel-Kues müsse auch nachts ein Taxidienst gewährleistet sein, hieß es im Stadtrat. Es könne nicht sein, dass einzelne Unternehmen sich die Rosinen herauspickten und andere die Gesamtbelastung trügen. Stadtbürgermeister Wolfgang Port kündigte gegenüber dem TV an, bei der Kreisverwaltung vorstellig zu werden. Wie ist Ihre Meinung zum Thema? Schreiben Sie uns. Ihre Zuschrift sollte maximal 30 Zeilen à 30 Anschläge lang sein und bis heute, 14 Uhr, vorliegen. Fax: 0651/7199439; E-Mail: mosel-echo@volksfreund.de

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