Verpflichtet für ein wenig Holz

Fronarbeit wird normalerweise mit dem Mittelalter verbunden, als die Bevölkerung zwangsweise für ihre adligen Herren arbeiten musste. Fronarbeit gab es jedoch noch bis weit ins 20. Jahrhundert, wenn auch unterer anderen Vorzeichen. In Osann wird bis heute davon berichtet.

Osann-Monzel. (ger) Noch heute erinnert man sich in Osann an die zwei Tage im Jahr, als zum "Frönen" ausgerückt wurde. Meist nahmen die Männer einen Drei-Liter-Bummessen (Krug), gefüllt mit Fluppes (gegärter und mit Zucker sowie weiteren Zutaten versetzter Treber) oder Viez als Tagesverpflegung mit. "Da waren sie nach getaner Arbeit krakeelisch" (streitsüchtig, der Hausfrieden hing schief), so wissen mehrere Osanner Frauen zu berichten.

Die Osanner Männer waren verpflichtet, jährlich je einen Tag zu arbeiten, um die Gemeindewege zu reparieren. Dies führte im Allgemeinen kaum zu Problemen, da es sich nicht um harte Fronarbeit ohne Entlohnung handelte. Die Frondienste wurden von freien Bürgern ausgeführt, die im Gegenzug das benötigte Holz als sogenanntes Gemeindenutzungsrecht aus dem Osanner Wald erhielten.

Denn in einer Zeit, in der die Beheizung der Häuser durch Holz geschah, und auch für Bau und Reparatur von Häusern und landwirtschaftlichen Gebäudeteilen das Holz einen wesentlichen Faktor darstellte, waren die Gemeinde-Nutzungsrechte ein existenzwichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und die Garantie für weitgehend kostenfreien Bezug des Heiz- und Baumaterials.

Der Gemeinderat entschied über die Art der Fronarbeit, wie beispielsweise am 8. Dezember 1881 im Gemeinderatsbeschlussbuch notiert wurde: "Der heute zusammen getretene hiesige Gemeinderath beschließt, die sämtlichen Gemeindewege, die als solche von Nutzungsberechtigten zu Diensten stehen, künftig hin im Wege der Frohnde zu unterhalten. Zu diesem Zweck soll ein Handarbeiter einen ganzen Tag arbeiten, (während) ein Gespannhalter dagegen einen halben Tag mit seinem Gespann arbeitet. Widerspenstige sollen im Zwangswege zur Ausführung der ihnen zugewiesenen Arbeit angehalten werden oder (...) auf ihre Kosten ausgeführt werden."

Fronarbeiten in Form von Abflussgräben entlang der Gemeindewege ausheben oder Mithilfe beim Bau gemeindlicher Anlagen wie zum Beispiel dem Wasserhochbehälter "Auf Scheid" wurden in Osann bis in die Zeit nach 1960 ausgeführt. Noch 1959 beschloss der Gemeinderat, dass jeder "Gemeindenutzungsberechtigte", also praktisch jeder Bürger "einen Tag (acht Stunden) Handarbeit unentgeltlich" abzuleisten habe (Alternative: Zahlen einen Betrages von zwölf D-Mark). Aber bereits 1965 verkündete der Rat, dass die Zuweisung von Holzberechtigungen für die Bewohner auslaufe, also der weitgehend kostenfreie Bezug von Brennholz. Damit waren auch die Fronarbeiten endgültig abgeschafft, denn ohne Gegenleistung wäre kaum jemand zur Fronarbeit gegangen.

Die Gegenleistung bestand im Wesentlichen neben dem bereits erwähnten Bezug von Holz auch aus der weitestgehend pachtfreien Nutzung der umfangreichen gemeindeeigenen Äcker und Wiesen, die an die Bürger aufgeteilt waren. 1895 erhielt jeder der 181 berechtigten Osanner Bürger drei Raummeter Knüppelholz und drei Raummeter Reisigholz. Damals waren die Fronarbeiten nur eingeschränkt zu leisten, weil der Gemeinderat 1894 beschlossen hatte, "die Gemeindearbeiten vielmehr in Tagelohn zu vergeben oder dem Mindestfordernden zur Ausführung zu übertragen".

Statt der Fronarbeit war eine jährliche Taxe zu entrichten. Diese betrug 1905 drei Mark als Holztaxe und drei Mark als Landtaxe zur Nutzung der Gemeindeländereien. Später wurden die Fronarbeiten wieder verstärkt genutzt.

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