Bis zur letzten Instanz

TRIER. Doch kein Ende im Fall der vor fünf Jahren im Cusanus-Krankenhaus Bernkastel-Kues schwer misshandelten Säuglinge: Jetzt beschäftigt sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit dem brisanten Thema.

Die Eltern der zwischen Juni 1998 und Anfang 1999 auf der Säuglingsstation des Cusanus-Krankenhauses misshandelten Neugeborenen lassen nicht locker. Ihr Kölner Anwalt Reinhard Birkenstock wehrt sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den jüngsten Beschluss des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts. Die OVG-Richter hatten Anfang Oktober ein Klage-Erzwingungsverfahren verworfen (der TV berichtete). Mit dem Klage-Erzwingungsverfahren wollten die Eltern der vor fünf Jahren misshandelten Säuglinge erreichen, dass den seinerzeit verantwortlichen Ärzten doch noch der Prozess gemacht wird. Als Hauptschuldige für die Kindesmisshandlungen im Cusanus-Krankenhaus war im Januar 2000 eine damals 22-jährige Kinderkrankenschwester zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Eltern der Säuglinge hatten stets gefordert, dass auch den verantwortlichen Ärzten und Pflegern der Prozess gemacht werden müsse, weil sie nicht reagiert hätten. Zwar hatte die Trierer Staatsanwaltschaft auch gegen die Vorgesetzten der Krankenschwester ermittelt, mangels Beweisen kam es aber nie zu einer Anklage. Auch insgesamt zwei Klage-Erzwingungsverfahren verliefen im Sande. Mit der jetzt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereichten Verfassungsbeschwerde greifen die Eltern nach dem wohl letzten Strohhalm, um den so genannten Cusanus-Fall möglicherweise doch noch einmal vor den Kadi zu bringen. Rechtsanwalt Reinhard Birkenstock begründete die Verfassungsbeschwerde auf TV -Anfrage mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das im "Cusanus-Fall" verletzt worden sei: "Spätestens nach dem fünften Vorfall in der Klinik wäre jeder Hausmeister gefordert gewesen, die Säuglinge zu bewachen. Dies gilt erst recht für die zuständigen Ärzte", meint der Jurist.Entscheidung erst im nächsten Jahr

Laut Birkenstock entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zunächst, ob die Beschwerde überhaupt zur Entscheidung angenommen wird. Erst wenn diese Hürde genommen sei, befasse sich das höchste deutsche Gericht auch mit dem Fall. Das kann dauern. Eine Entscheidung noch in diesem Jahr gilt als unwahrscheinlich.

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