Kuhnen blitzt ab

TRIER. (DiL) Der Direktor des Rheinischen Landesmuseums, Hans-Peter Kuhnen, ist mit dem Versuch gescheitert, eine mögliche Strafversetzung nach Mainz per einstweiliger Anordnung untersagen zu lassen.

Das Kulturministerium, das mit seinem hochkarätigen Mitarbeiter seit zwei Jahren im Clinch liegt, hatte Kuhnen zunächst auf Zeit zur Stabsarbeit in die Landeshauptstadt abgeordnet. Nachdem ein Vertreter des Ministeriums angekündigt hatte, man beabsichtige, den sperrigen Historiker aus persönlichen Gründen endgültig zu versetzen, beantragte Kuhnen eine einstweilige Anordnung gegen die befürchtete "Strafaktion". Das war offenbar voreilig. Das Trierer Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab, weil eine entsprechende Entscheidung des Ministeriums noch gar nicht ergangen sei. Gegen einen nicht vorhandenen Bescheid könne man aber keine einstweilige Anordnung erlassen, erklärte der Direktor des Verwaltungsgerichts, Michael Zimmer, gegenüber dem TV. Bleibt das Ministerium bei seinen Absichten, dürfte die nächste Runde in der juristischen Auseinandersetzung programmiert sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort