Toter Junge in Wittlich: Trierer Staatsanwaltschaft zieht Haftbefehl gegen Begleiter zurück

Wittlich-Bombogen · Der 17-jährige Junge, der sich am Pfingstmontag bei einem Sturz in Wittlich-Bombogen schwere Verletzungen zugezogen hatte, ist tot. Den Haftbefehl gegen seinen gleichaltrigen Begleiter ließ die Staatsanwaltschaft unterdessen aufheben.

Der Schüler wurde verdächtigt, nach einer Party in Wittlich-Bombogen dem 17-Jährigen schwerste Verletzungen zugefügt zu haben. Aus noch ungeklärten Gründen hatte dieser sich die Verletzungen in der Nacht zum Montag zugezogen, vermutlich infolge eines Sturzes. Die Ärzte diagnostizierten seinen Zustand am Dienstag als „klinisch tot“. Inzwischen wurde der Junge nach Angaben von Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer offiziell für tot erklärt.

Nach dem Geschehen brodelte in Wittlich die Gerüchteküche. Von Schlägen und Tritten, gar von Überfall war die Rede. Das Amtsgericht Trier hatte daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier gegen den Freund des Verletzten Haftbefehl erlassen.

„Die weiteren Ermittlungen haben den dringenden Tatverdacht jedoch aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Mainz aufgrund einer heute durchgeführten Untersuchung des Tatopfers können die wahrscheinlich todesursächlichen inneren Blutungen des Opfers auch auf einer anderen Ursache als dem Sturzgeschehen beruhen“, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Die Staatsanwaltschaft Trier hat deshalb die Aufhebung des Haftbefehls bei dem Amtsgericht Trier beantragt und die Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft angeordnet.

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