Bürgerbegehren: 232 Stimmen gegen Straßenbau an der B422 - Kordeler wollen nicht mitzahlen

Kordel · Ein Bürgerbegehren soll den 2018 geplanten Umbau der B 422 in Kordel stoppen. Ob es dazu kommt, ist noch nicht klar.

Geht in Kordel die Angst um? Fürchten sich viele Bürger vor Repressalien, falls sie sich als Sprecher des Bürgerbegehrens gegen den geplanten Ausbau der Welschbilliger Straße in Kordel zur Verfügung stellen? Das jedenfalls sagt Christian Zöpfchen. Der ist Vorsitzender des örtlichen CDU-Gemeindeverbands und zudem Ratsmitglied. Er hatte noch vor einigen Wochen erklärt, dass die CDU Kordel das Bürgerbegehren zwar begrüße, die Christdemokraten sich aber nicht daran beteiligten (der TV berichtete). Weil sich jedoch niemand als Sprecher für das Bürgerbegehren fand, "habe ich mich verantwortlich gefühlt, diesen Schritt persönlich zu gehen", sagt Zöpfchen. Ohne einen solchen Sprecher erfüllen Bürgerbegehren nicht die formalen Voraussetzungen.

Worum geht es? Ende 2014 hat sich der Gemeinderat Kordel in einer Grundsatzentscheidung einstimmig für den Ausbau der Welschbilliger Straße ausgesprochen. Der Landesbetrieb Mobilität stellt daraufhin im November 2016 die Planung vor. Diese wird den Bürgern in einer Einwohnerversammlung präsentiert. Anfang Mai stimmt der Gemeinderat mehrheitlich (zwölf Ja- und drei Neinstimmen) diesem Ausbau zu. Der Beginn der Arbeiten ist für das Frühjahr 2018 geplant. Am Ende soll die rund 600 Meter lange Strecke zwischen Ortseingang aus Richtung Welschbillig und Ortsmitte nur noch sechs statt bisher acht Meter breit sein. Zudem soll es Parkplätze sowie Verschwenkungen mit Grünflächen geben. Kosten wird das unter dem Strich gut 500 000 Euro. Knapp 315 000 Euro davon müssen die Kordeler Grundstücksbesitzer übernehmen.

Worum geht es im Bürgerbegehren? Die Initiatoren der Unterschriftenliste argumentieren, dass Grundstückseigentümer künftig mit erhöhten wiederkehrenden Beiträgen zu rechnen haben (der TV berichtete). Sie erinnern dabei an den ebenfalls geplanten Ausbau der Gartenfeldstraße. Am Ausbau der Welschbilligerstraße kritisieren sie die zu geringe Zahl der Parkplätze, die ihrer Meinung nach schwierigere Befahrbarkeit der Straße und die Kosten für die Pflege der Grünflächen.
Nach Auskunft von Christian Zöpfchen sind in zwei Tagen 232 Unterschriften gesammelt worden. Johanna Fox, Sprecherin der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, schreibt in einer Antwort auf Fragen an Kordels Ortsbürgermeister Medard Roth, dass die Unterschriften nun auf Gültigkeit überprüft werden. Anschließend werde die Zulässigkeit des Begehrens juristisch geprüft. Fox: "Nach Auskunft von Ortsbürgermeister Roth wird angestrebt, in einer der kommenden Sitzungen des Ortsgemeinderates über die Zulassung des Begehrens abzustimmen."
Für den Christdemokraten Zöpfchen ergeben sich derzeit drei mögliche Szenarien: Entweder hält der Gemeinderat das Bürgerbegehren für zulässig, so dass die Wähler abstimmen dürfen, ob die Straße ausgebaut werden soll oder nicht (siehe Wortlaut im Info). Oder der Gemeinderat hält das Bürgerbegehren für unzulässig. Dann "wäre rechtlich zu prüfen, dagegen Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben". Oder die Gemeindeverwaltung komme auf die Initiative zu und erarbeiten einen Kompromissvorschlag.

Wie ist die Rechtslage? Es ist nicht das erste Mal, dass ein Bürgerbegehren den Ausbau einer Straße verhindern soll. In solch einer Sache hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 2 B 10031/07) im Jahr 2007 entschieden, dass der Ausbau von Gemeindestraßen in Malborn (Landkreis Bernkastel-Wittlich) nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein kann. Nach der Gemeindeordnung seien Begehren beispielsweise gegen den Bau einer Stadthalle möglich, da diese vor allem für die Bürger der betreffenden Gemeinde gedacht sei. Öffentliche Straßen würden jedoch nicht nur den Einwohnern der Gemeinde, sondern allen zur Verfügung stehen. Deshalb fielen Straßen nicht unter die Angelegenheiten, gegen die sich Bürgerbegehren richten können.
Meinung

Warum erst jetzt?
Alle wollen intakte Straßen, keiner möchte Baustellen, und eher selten wollen Bürger einen Anteil an den Kosten für den Straßenbau übernehmen. Das ist in Kordel genauso wie in vielen anderen Gemeinden. Deshalb ist es verständlich, dass mehr als 200 Bürger beim Bürgerbegehren unterschrieben haben. Unverständlich bleibt hingegen, warum erst so kurz vor Toresschluss das Projekt gestoppt werden soll, über das seit mehr als zwei Jahren im Gemeinderat gesprochen worden ist. Und dem unter anderem die Christdemokraten grundsätzlich zugestimmt haben, deren Chef sich nun an die Spitze der Bewegung stellt. Das verstärkt den Eindruck, dass das Bürgerbegehren dazu dient, ein Projekt durch eine außerparlamentarische Initiative zu kippen, die man im Rat nicht hat kippen können. h.jansen@volksfreund.deExtra: DIE FRAGE AN DIE BÜRGER


Fragen bei Bürgerentscheiden müssen so formuliert werden, dass sie mit Ja oder Nein beantwortet werden. Wenn es nach den Organisatoren des Bürgerbegehrens in Kordel geht, lautet die Frage folgendermaßen: Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderates vom 09.05.2017 TOP 2 mit folgendem Wortlaut aufgehoben wird: "Der Ortsgemeinderat Kordel beschließt, den Ausbau der B 422 Ortsdurchfahrt Kordel, gemäß der vorgestellten Planung des Landesbetriebs Mobilität in Trier mitzutragen".

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